53

Schwangerschaft.

Tie Schwangerschaft gibt keine Gegenanzeige für Teinach, nur muß große Vorsicht bei der Kur beobachtet werden. Was den Gebrauch der Bäder anbclangt, so darf man die Frauen kecklich im unvcrmischtcn Mineralwasser baden lassen, das Wasser hat eine angenehme, die Nerven beruhigende Wirkung. Die Bäder müssen warm genommen werden, zu kühle Bäder werden nicht ertragen, weil dadurch gewöhnlich zu krampfhaften Be­schwerden Veranlassung gegeben wird. Die Kur darf nicht zu lange fortgesetzt werden und cs ist zweckmäßig, wenn die Pa­tientinnen nicht täglich baden.

Das Mineralwasser als Getränk wird nur von ganz reiz­losen, anämischen schwangeren Frauen und nur in kleinen, gethciltcn Dosen vertragen. Gewöhnlich lasse ick die Tintcn- quclle trinken, welche wegen ihres Kohlcnsäuremangels am wenigsten aufrcgt.

Die Unterhaltung des Stuhls darf bei Schwangeren nicht unberücksichtigt bleiben.

Zum Schlüsse möge hier noch eine Aufzäblung derjenigen Krankheiten Platz finden, in denen die Tcinacher Quellen nur als Beihilfsmittel angcwendct werden:

Gicht und Rheumatismus.

Nur bei der atonischcn Gicht ist Teinach indicirt, hier wirken die Eisensäuerlinge sehr günstig, indem sic zur Beseiti­gung der harnsauren Diathesc und zur Stärkung der Re­co nvalesccnz, besonders nach dem Gebrauch des Wildbadcs beitragen.

8eroxliuio8r8.

Die lästigen Erscheinungen, welche mit der 8erc>pftulc>8is complicirt sind, wie Anschwellung der Halsdrüscn, Augenlider