74

gesorgt." Er sagte mir noch mehrereS, so ich hier noch nicht berühren will;

5.) daß Er öfters mit mir vom Uracher Geschäft sprach, daß ich diß mit der Zeit zu besorgen habe;

4.) daß Er, der zwischen meiner Frau und mir angezet- tekten Ehedissidien bewußt, dennoch Sich nicht bewo­gen fand, durch Testaments-Zettel etwas zu meinem Nachtheile am Testament zu ändern.

Auf die Stelle in einer Schrift deS Rechts - Freundes meiner Frau,daß mein Herr Schwieger-Vater mit dem Gedanken in die Ewigkeit gegangen sepe, die Scheidung seye so viel als richtig" bemerke ich bles, daß Herr Feuerlein mir schon im November 1818. sagte, man dür­fe mit dem Herrn Papa von und in dieser Sache gar nichts reden. Das Gleiche wiederholte meine Frau bei­der im gleichen Monat in Gegenwart der Frau Jurist Zahn Statt gehabten Unterredung. Wie soll und kann nun mein Herr Schwieger-Vater von Scheidung etwas gewußt haben ! ! ! Als weiterer Beleg, daß man mich zur Scheidung noch vor seinem Tode zwingen wollte, dient die während meines mehrwöchigen Aufenthalts in Carlsruhe vorgenommene widerrechtliche Sigillirung mei­ner Fabrikate rc., so doch fremdes Eigenthum waren! (Diß geschah, um nach dem mir unbekannten nahen Tode meines seel. Herrn Schwieger-Vaters sogleich auf schnelle und gleich widerrechtliche Weise mit Eröffnung des Testaments rc. Vorfahren zu können.)