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gesorgt." Er sagte mir noch mehrereS, so ich hier noch nicht berühren will;
5.) daß Er öfters mit mir vom Uracher Geschäft sprach, daß ich diß mit der Zeit zu besorgen habe;
4.) daß Er, der zwischen meiner Frau und mir angezet- tekten Ehedissidien bewußt, dennoch Sich nicht bewogen fand, durch Testaments-Zettel etwas zu meinem Nachtheile am Testament zu ändern.
Auf die Stelle in einer Schrift deS Rechts - Freundes meiner Frau, „daß mein Herr Schwieger-Vater mit dem Gedanken in die Ewigkeit gegangen sepe, die Scheidung seye so viel als richtig" bemerke ich bles, daß Herr Feuerlein mir schon im November 1818. sagte, man dürfe mit dem Herrn Papa von und in dieser Sache gar nichts reden. Das Gleiche wiederholte meine Frau beider im gleichen Monat in Gegenwart der Frau Jurist Zahn Statt gehabten Unterredung. Wie soll und kann nun mein Herr Schwieger-Vater von Scheidung etwas gewußt haben ! ! ! Als weiterer Beleg, daß man mich zur Scheidung noch vor seinem Tode zwingen wollte, dient die während meines mehrwöchigen Aufenthalts in Carlsruhe vorgenommene widerrechtliche Sigillirung meiner Fabrikate rc., so doch fremdes Eigenthum waren! (Diß geschah, um nach dem mir unbekannten nahen Tode meines seel. Herrn Schwieger-Vaters sogleich auf schnelle und gleich widerrechtliche Weise mit Eröffnung des Testaments rc. Vorfahren zu können.)