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verfaßt in Calw den 13. Juli 1821,
Königliche Majestät!
Der Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis in Tübingen hat unterm 26. Juni d. I. das in meiner Rechts - Sache vom Ober« AmtS - Gericht Calw sul» 20. December v. 2- gefällte Urtheil zu meinem Nachtheile bestätiget.
Aus den dißfallsigen Acten, unter welchen sich die Abschrift des Testaments meines im April l8ly verstorbenen Schwieger-Vaters befindet, gehet hervor, daß das Urtheil gefällt wurde, ohne mich — wie ich bei der am 14. September 1620 Statt gehabten Verhandlung, und später in meiner cingegebenen Schrift ästo- 24. Novbr. 1320, welche der Ober-Amts-Richter nicht einmal vor Gericht vorlesen ließ, darum anfuchte, — weder zum Beweis zuzulassen, noch dem gegnerischen Theile Beweise abzufordern. — Ich machte bei der Verhandlung am 20. Dccbr. 1820 die Bemerkung, *)
') Sie lautet also: Auf die vcrchrliche Signatur des H. OAG. «Ulo. iz. d. M. habe ich zu bemerken, daß ich keinen Streit mit meiner §rau habe wegen Vermögens - Her-