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Hochz «verehrende Herren!
Wahrheit ist Wahrheit und bleibt Wahrheit; folg» sich muß mich Ihr mit Dero rverthen Schreiben vom y. v. Mis geädertes Verlangen sehr befremden, nemlich: daß ich glauben solle, mein lezteö Schreiben habe keine Antwort verdient.
Indem ich hierüber weggehe, so gebietet mir doch meine Ehre, Sie ergebenst zu bitten, mir zu sagen, in waS der Mangel an Solidität von meiner Seite besteht. Ich fordere Beweise, und meine Sache ist es, mich durch unbestreitbare Gegen - Beweise zu rechtfertigen. Hallen Sie eS unter Ihrer Würde, oder waS sonst der Grund davon seyn mag, mich hierüber zu belehren, (indem Sie unfern Briefwechsel für bestimmt geschlossen erklären) so bin ich genöthiget, den Richter darum zu Litten.
Wie Sie auf den Gedanken kommen, meiner Gat- kiki allein die Bcurkheilung meines Benehmens, wodurch »ine Wiederherstellung der ehelichen Verhältnisse Statt finden könnte, überlassen zu wollen, kann ich nicht fase fcn, denn biß gehört inS lsteich der Unmöglichkeit, indem Sie zum Nschtheil meiner Kinder Fremde salariren und Mich von allen Geschäften ausschliessen, meiner seit bei» nahe schon fünf Jahren verführten Frau also die unerhörteste Lügen und Verläumdungen zu Ohren getragen werden können, ohne daß ich mich rechtfertigen und, da