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für den Fall, daß Sie mit Ihrer Gattin in ehlicher Der- hindung zusammen leben, für den gegenwärtig getrenn, tcn Zustand aber nicht, und dann muß cs eine Sache unserer gewissenhaften Prüfung und Derathung seyn, ob wir von ihrer Solidität und der Sicherheit eines anvertrauten Guts überzeugt wären. Was Sie vor den Richter gebracht haben, wäre unnüze Zeit - Verschwendung uns darüber zu verbreiten. Dieß können wir Ihnen auf den gegenwärtigen Stand der Verhältnisse sagen. Was wir für den Fall des Ablebens Ihrer Gattin, so wie für den der Versorgung Ihrer Kinder nach Inhalt des Testaments zu thun Haben würden, darüber uns jezt schon einzulassen, würde noch ganz zur Unzeit seyn. Daß Ihr lezres Schreiben in einem sehr beleidigenden Ton abgefaßt war, und keine Antwort verdient hätte, werden Sie wohl selbst fühlen. Wir wollten es hier inzwischen für den Moment blos mit ein paar Worten rügen, Ihnen gleichwohl vorstehende Erklärung geben, somit aber die gegenwärtige Eorrespondenz bestimmt schliessen.
Ergebenst empfiehlt sich Ihnen
Tübingen den
Calw den y. Sept. 1821.
Der Familien - Rath,
Director des K. Ger. Hofs in Tübingen, v. Gcorgii.
Christoph Martin Dörtenbach, E. H. Georgii.