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D-r wir uns übrigens nach dem vorliegenden Testa» ment — worauf Sie Sich berufen — noch nicht in dem Fall befinden, Bestimmungen wegen Ihnen eintreten zu lassen, fo müssen wir Sie ersuchen, fo lange die Verhält» nisse nicht fo werden, wie solche mchrerwähntes Testament sehr bestimmt vorauöfezt, uns mir Ansinnen deß- halb zu verschonen, indem wir uns darauf nicht näher cinlassen konnten.
Unter Rückanschluß deS uns communicirten Entwurfes verbleiben wir
Ihre
Tübingen den 1Z. August 1L21.
Ealw den 14. August 1L21.
ergebenste
Mitglieder des Familien»Raths, Director des K. Gerichts-Hofs für den Schwarzwald »Kreis, v. Georgii.
Christoph Martin Dörtenbach, E. H. Georgii.
z.
Hochzuehrender Herr!
Wir haben Ihnen in unserem ersten Schreiben den 16. und iS. Iuly unsere Ansicht und Gesinnungen über die Gegenstände, wegen welcher Sie Sich an unS gewendet , umständlich bekannt gemacht. Ebenso haben wir in einem zweiten Schreiben den 1 Z. und 14. Aug. gesagt, daß wir bei jenem stehen bleiben, und eine weitere Cc< respondenz in der Sache für den Familien-Rath zwe '