68

2 .

Hochzuehrender Herr!

Wir kbnncn Ihnen in Antwort aus Ihren Erlaß vorn 1. dieses im Wesentlichen nur das bestätigen, was wir Ihnen in unserem vorhergehenden nach reiflicher Ueber, legung mitgecheilt haben, und müssen deswegen wieder« holen, daß wir auf das, was durch Ihre Veranlassung bereits vor den Gerichten entschieden worden ist, nicht mehr zurückkommen werden, ebenso wenig kann es wie Sie wohl selbst einsehen werden unsere Sache seyn, uns auf Ihre ehlichen Verhältnisse weiter einzu­lassen; wenn wir uns in unserem ersten Schreiben dar­über verbreitet haben, so geschah es in keiner Landern Absicht, als weil wir zu Herstellung beiderseitiger Ruhe gerne das unsrige beitragen wollten, nicht aber, weil wir in unserer Qualität, als Familien - Rache, nach der uns durch das Testament angewiesenen Stellung uns hiezu berufen halten konnten; in der Hauptsache hangen ja jene Verhältnisse lediglich von Ihrer Gattin und von Ihnen ab, in so ferne Sie wohl darüber nicht im Zweifel seyn können, wie Sie Ihr Betragen einzurichten haben, wenn es Ihnen wirklich ernstlich darum zu thun ist was wir aus Ihrem Schreiben gerne ersehen haben> Ihre Gattin günstiger für Sie zu stimmen; hiernach kön­nen wir aber Ihre Meinung nicht cheilen, wenn Sie glauben, Irgend Jemand habe sich seines Standes zu schämen, vielmehr behaupten wir, daß ein rechtliches Benehmen, wo es sich immer findet, Achtung verdient.