mich von Calw wegbringen, ans Furcht, eS möchten Thatsachen laut werden, welche keine Ehre zur Folge haben.)
Auf meine Gegenbemerkung, daß mir das unbe« streitbarste Recht zur Seite stehe, und ich solches nöthi« genfalls vor dem Throne Seiner Majestät geltend zu ma« chen wissen werde, erwiederte Epting, daß Se. Majestät der König Sich um solche Dinge nichts annehme, indem Höchst Sie alles Höchstdero Collegien überlassen. Diß kann ich nun aber nicht glauben, denn unser König will das Recht des Niedern wie deö Hohen gchandhabt wissen, und es würde bös mit unS Allen ausfehen, wenn der Reiche nach freier Willkühr den Armen ungestraft und ungeahndet unterdrücken und mißhandeln dürfte, wie er wollte; — überdiß ist der Weg zum Throne je« dem Württemberger, dem sein Recht verweigert wird, durch die Verfassung zugesichert, und unser König war noch nie wortbrüchig.
Einem Königlich Hochlöblichen OberamtS «Gericht habe ich nun gezeigt, wie übel berathen bey der ohne erwiesenen Grund anhaltenden Unversöhnlichkeit meiner Frau meine unglücklichen Kinder in ihrer wirklichen Umgebung sind, und daher erlaube ich mir die so dringende als gehorsamste Bitte:
meine Frau davon in Kenntniß zu sezen, und ihr hochgefättigst aufzuqeben, die Kleidungsstücke rc. meiner Kinder so in Bereitschaft zu halten, daß diese jeden Tag zur Abreife gerüstet sind.