Das Institut, in welches ich will, baß sie komme» sollen, (vorausgesezt, daß ich sie nicht täglich zum Unterricht wenigstens zwey Stunden um mich haben kann, und meinen schon so häufig des Wohles meiner Kinder wegen gemachten Sühne-Vorschlägen auch jezt noch kein Gehör von Seiten meiner Frau gegeben werden dürfte), behalte ich mir vor, Einem Hochldblichen Oberamts- Eericht anzuzeigen.
Schließlich erlaube ich mir noch die Bemerkung, daß ich alle in dieser Sache Statt gehabten Verhandlungen dem Urtheile des ganzen Publikums durch den Druck unterwerfen werde, falls noch länger gezögert wird, mir mein Recht angedeihen zu lassen.
Mit vollkommenster Ehrerbietung beharrend Königlich Hochlöblichen Oberamts - Gerichts Calw den 2ysten May 1821.
gehorsamster F. Braun.