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Auf «inen Brief meines Bruders in Carlsruhe, gee fckirieben an meinen Schwager Georgii im August ^6ly, ertheilte der Familien - Rath eine Antwort, welche die beabsichtigte Berderbung meiner deutlich und unverkenn» bar erklärt, (es entsteht mir dadurch ein Schaden von y fl. 50 kr. per Tag), eben so zeugt hievon rin Brief, welchen Herr Evnsulent vr. Fetzer in Stuttgart mir sui> 27 sten Juni 1Ü20 schrieb, worunter er unter anderm mir anzeigt, daß der Familien-Rath seine unabänderliche Beschlüsse schon gefaßt habe. Was können nun diß für Beschlüsse seyn, als solche, welche das Berber« den meiner und meiner Kinder bezwecken, und nur durch unersättliche Habsucht herbeygeführt wurden! Welches Recht hat denn der Familien-Rath auf meine Frau und meine Kinder? — Wahrlich keines, als welches er wi, derrechtlicher Weise sich anmaßt, und ich für meine Person hin durchaus unabhängig vom Familien-Rath.
Einen weiteren sichern Beweiß meiner Behauptung, es seye nach vorgesteckten Plänen- auf meinen Ruin loS- gearbeitet worden, liefert die im Herbst vorigen IahrS von meinem Freunde, Apotheker Epting, gegen mich bey einer zwischen uns Statt gehabten Unterredung ges «hrne Aeusserung:
„Deine Feinde wollen Dir einen langwierigen Proceß auf „den Hals laden, und Dich zur Verzweiflung bringen, „denn du hast es mit mächtigen Feinden zu thun." (Das erkläre ich mir so, sie wollen mich zwingen, um jeden Preiß daS Jawort zur Scheidung zu geb«n, und