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(wie ich solches schon unter'm 2ten Iuly 1817 in einem Brief an Herrn Hetzer und Herrn Heuerlein erklärte), aber ohne Geld, denn ich habe keine Hure, sondern ein gesezlich angetrautes Weib, das ich nicht um Geld ver« kaufe. Zuvor aber verlange ich das Wohl meiner Kin- der nach meinem Willen fest gesichert, und die mir «ach dem Willen meines seligen Herrn Schwieger-Vaters auS seinem Vermögen auf Lebzeiten gebührende Subsi­stenz, denn auS Nichts kann ich nicht Etwas machen, während die Herren Zahn und Georgii und die übrigen Herren Tuchfabrikanten auS Etwas Nichts machten. Auch ist es Weltbekannt, daß bey wirklicher Zeit ohne Geld nichts für einen Kaufmann zu machen ist, (haupt­sächlich, wenn, wir es bey mir der Fall ist, allem auf- geboten worden ist, Ehre und Credit abzuschneiden) und zu dienen habe ich nicht nothig, da das Testament in dieser Hinsicht ganz anders lautet.

Mein Bruder in Carlsruhe hat keine Verpflichtung auf sich, für mich zu sorgen, und wie ich in meiner Schrift vom 24sten November 1620, welche Herr Ober« Richter nicht vorlesen liessen, bemerkt habe, so bin ich in der vorliegenden Lage ausser Stand, mit irgend etwas Anderem, als mit der Verfolgung meines Rechtes, wel­ches auf die widerrechtlichste und unverantwortlichste Weise mir strittig gemacht wird, mich zu befassen.

Ich mache auch Ein Hochlöbliches Oberamts- Gericht für alle mir erwachsene und noch erwach­send« Schäden tenent.