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ES läßt sich mit der gesunden Menschen «Vernunft gar nicht zusammenreimen, daß, indem man mir rück« sichtlich meiner Kenntnisse und meines Fleißes Gerechtig­keit widerfahren läßt, mir doch jeder Weg durch die unerlaubtesten Handlungen abgeschnitten wird, etwaS zu verdienen, um somit die sich vorgcsteckte Ehren-Be­raubung und deren Folgen, worunter die schamlose Er­zwingung der Ehescheidung die erste seyn würde, auf dem Weg Rechtens mit dem höchsten Unrecht herbeyfüh- ren zu können. Es zeugt hievon die Unterredung, wel­che Herr Director von Georgii mit meinem RechtS- Freunde im Spätjahr vorigen Jahrs hatte, und in wel­cher Herr Director mir jedes Gefühl für Ehre abgespro- ch-n zu haben scheint, denn abgesehen davon, daß bloß durch meine Vermittlung mein Schwager Georgii (von dessen Herrn Vater ich mehrere Brief-Bruchstücke aufweisen kann, woraus hervorgeht, daß meine Aus­sage richtig ist) im Besize seiner Frau und ihres Ver­mögens ist, ich also auf Dank Anspruch zu machen hätte hätte ich von einem Manne von Ehre nie daS Ansinnen erwartet, daß ich mich um eine Summe Gel­des scheiden lassen uyd somit die Ehre meiner Frau, so wie die meinige, öffentlich auf die ganze Lebensdauer schänden solle. Meine Frau, obgleich ich sie herzlich liebe, kann, da ich jeden Zwang hasse, jeden Augenblick geschieden werden, wenn sie ihr Glück in der richterlich ausgesprochenen Trennung von mir zu.finden glaubt,