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Protestes vertrösten und verschieben lassen, denn es handelt sich darum, dem durch daS Privat «Interesse des Familien-Raths, untersiüzt noch vielleicht durch anderwärlig« Neigung meiner Frau, herbey geführten Verderben meiner unglücklichen Kinder vorzubeugen. Wenn mir die Mittel und Wege bis iezt mulhwrlliger Weife entzogen wurden, für meine Kinder nach Körper und Geist sorgen zu können, so wird Ein Königlich Hochlöbkiches OderamtS- gcrichl die hohe Gefälligkeit haben, einzusehen:
daß ich das Recht habe, nach Vorschrift des IVten EdikrS um eine mündliche Verhandlung zu bitten, um welche ich nun auch wiederholt forme lich bitte, so wie um den Befehl, daß Ein Hoch- löbliches Oberamtsgericht nicht wieder mit Unwahrheit hintergangen werden darf, denn bey der Verhandlung am l4ten September 1ö20, wo laut Lxtractus pradocoIU dem Nichterscheinen meiner Frau Unpäßlichkeit untergeschoben wurde, war solche nach der Versicherung des Herrn Ober« Justiz-Procurators Kübel, welcher sie um Z Uhr Morgens besuchte, ganz gesund, und rs liegt im Sinne und Geiste des Edicts, daß mündliche Verhandlungen deßwegen Statt finden sollen, damit der Richter sich von dem Recht« des einen oder des andern leichter überzeugen kann, und somit muthrvillige, den Ruin ganzer Familien und Geschlechter herbeyführendr Proteste Niederschlagen solle.