Eben dieses widerrechtliche Benehmen des Familien- RathS, wovon ich leider Beweise liefern kann, läßt mich mit Recht befürchten, daß meine Kinder ins Unglück geführt werden, denn nach allen Vorfällen zn urtheilen, kann blos Habsucht der Grund des Benehmens der Ge» vrgiischrn Familie und der Verführung meiner Frau seyn. Daß meine Frau auS eigenem Antrieb so schlecht an mir gehandelt hat, kann und werde ich nie glauben ; — wäre das viele Gute, so ich von ihr zu sagen weiß, Verstellung von ihr gewesen, so müßte sie die Verworfenste ihres Geschlechtes seyn. Zu welchen Lastern und Verbrechen, die weit mehr alS Mord und Raub sind, Habsucht und Egoismus führen, ist bekannt, weil Jeder, der an dieser Krankheit leidet, die Stimme seines Gewissens damit übertäubt, daß er ja nur Gutes bezwecken wolle, (freilich nur für sich, aber mit Zernichtung vieler Neben» Menschen, worunter oft ganze Familien auf viele Ge, schlechter hinaus zu Grunde gerichtet werden.)
Und wer will mir widerstreiten, daß meine bange Desorgniß überflüssig seye, cs mochte.meinen Kindern bey herannahendem mannbaren Alter mit Fleiß der Zügel gelassen werden, um meine Frau, — welche nach §. 5. IZ.) des Testamentes daS Recht hat,, wenn eineS oder daS andere meiner Kinder nicht eiuschlagen sollte, dasselbe vom Anrheil am grosväkerlichen Vermögen ganz auszu' schließen, veranlassen zu können, oder da sie die Schande, sie seye abhängig, selbst.gesichtsie zu zwingen , dieses ihr Recht auszuüben, um der Habsucht die
- "