Ein Königlich Hochlöbliches Oberamtsgericht wird nun Selbst ermessen können, welche gegründete Besorg» nisse ich deS Wohles meiner Kinder wegen haben muß; diese mehren sich noch, wenn ich die Folgen der wi­dernatürlichen und die Sittlichkeit im höchsten Grade ver- lezenden Aeusserung in der von meiner Frau und dem Familien - Rath unterschriebenen Schrift des Rechts- Freundes meiner Frau ääo, 21. August lö20. überdenke. Sie lautet also :

In gegenwärtiger Lage ist er der Gattin nach Wirk­lichkeit, wenn auch noch nicht ganz nach Förmlich­keit, nicht mehr der Gatte, dem Erblasser nicht mehr der Tvchtermann."

Sollte etwa aus denen zum Nachtheil meiner Kinder ab­bezahlten Zwangs-Graden ein Recht zur Entschuldigung solches Frevels hergeleitet werden können!? Heißt daS nicht meine Frau ermächtiget, mit einem Andern in wil­der Ehe zu leben oder gar zur Hure herabzusinken? und wie sollen da meine Kinder gut erzogen werden kön­nen!! ! Welcher Mann von Ehre wird einst meine Töch­ter Heurathen oder glücklich mit ihnen leben können, wenn er erfährt und weiß, was vorgcfallen ist und was nicht verschwiegen bleiben kann, da ich eben zu Verhü­tung ferneren Unglücks offen reden muß und durch das widerrechtliche Benehmendes Familien - Raths und der Rathgcber meiner Frau gezwungen bin, Dinge zur Spra­che zu bringen, wovon ich gerne ewig geschwiegen hätte?