Ein Königlich Hochlöbliches Oberamtsgericht wird nun Selbst ermessen können, welche gegründete Besorg» nisse ich deS Wohles meiner Kinder wegen haben muß; — diese mehren sich noch, wenn ich die Folgen der widernatürlichen und die Sittlichkeit im höchsten Grade ver- lezenden Aeusserung in der von meiner Frau und dem Familien - Rath unterschriebenen Schrift des Rechts- Freundes meiner Frau ääo, 21. August lö20. überdenke. Sie lautet also :
„In gegenwärtiger Lage ist er der Gattin nach Wirklichkeit, wenn auch noch nicht ganz nach Förmlichkeit, nicht mehr der Gatte, dem Erblasser nicht mehr „der Tvchtermann."
Sollte etwa aus denen zum Nachtheil meiner Kinder abbezahlten Zwangs-Graden ein Recht zur Entschuldigung solches Frevels hergeleitet werden können!? Heißt daS nicht meine Frau ermächtiget, mit einem Andern in wilder Ehe zu leben oder gar zur Hure herabzusinken? und wie sollen da meine Kinder gut erzogen werden können!! ! Welcher Mann von Ehre wird einst meine Töchter Heurathen oder glücklich mit ihnen leben können, wenn er erfährt und weiß, was vorgcfallen ist und was nicht verschwiegen bleiben kann, da ich eben zu Verhütung ferneren Unglücks offen reden muß und durch das widerrechtliche Benehmendes Familien - Raths und der Rathgcber meiner Frau gezwungen bin, Dinge zur Sprache zu bringen, wovon ich gerne ewig geschwiegen hätte?