49

blieben wäre; aber des Wohles meiner Kinder we- gen, so wie zur Rechtfertigung meiner Ehre, die geflis­sentlich geschändet werden sollte, muß ich reden. Die von Seiten meiner Frau berührten bösen Eindrücke, wor­an ich Schuld seyn solle, bestehen in der gewöhnlichen Lü­ge dcS Trinken-, worüber ich i.) das Nvthige be­merkt habe und mir Vorbehalte',

das Mehrere bey der mir erbettenen Verhandlung offen zu erklären.

Um nun aber vorläufig den BeweiA zu liefern, daß durch das Betragen meiner Frau und ihrer Umgebungen weit bösere und bleibende Eindrücke herbeigeführt werden, be­rühre ich unter Vorbehalt, deren nöthigenfalls mehrere der strengsten Wahrheit gemäß aufzuzählen, mir folgende: s) die von meiner Frau in Gegenwart unserer Kinder über mich ausgcstossene Schimpfworte, d) das Romanenlesen im Bette bey gesundem Körper öfters bis Mittag 12 Uhr, und das Kartenschlagen, c) die dadurch in der Haushaltung herbeigcführre Un­ordnung.

ä) den Aufenthalt meiner Frau und meiner Kinder in der Nähe eines unverheuratheten ManneS, wel­cher ,».»». )

Ich übergehe mit Stillschweigen das, waS meine Frau selbst kärgst schon hierüber mir sagte, und begnüge mich einstweilen mit Bemerkung derThat«Sache, daß*')

») War im Manuleript durchsirichen.

War ebenfalls durchstnchc».

4