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und der Fortgang des Enßlin'schen durch mich hier ge­gründeten Geschäftes unwiderruflich beweist.

4.

Da nun diese mir angeschuldigke Fehler und Laster in allweg die Tüchtigkeit, Kinder zu erziehen, beneh­men, ich aber gegen alle diese grobe Lügen, welche man im Stolz auf den wirklichen Gott Geld und in dem dar­aus fliefsenden Uebermuth, so wie zur Beschönigung und Bemäntlung der eigenen Fehler und Laster hohnlächelnd über mich ausgestreut hat, protestire, und die Beweise, sie zu widerlegen, in Händen habe, ich auch der seithe­rigen Ehren - Kränkungen und Mißhandlungen übersatt bin, so sehe ich mich zu der weiteren gehorsamsten Bitte veranlaßt:

daß ein Königlich Hochlöbliches Oberamtsgericht sowohl Selbst, als durch unpartheyische sachver­ständige Männer von der Richtigkeit meiner Be­weise Sich zu überzeugen und in möglichster Bäl­de mir einen Tag dazu zu bestimmen die Güte haben möge.

5.

Daß der Familien - Rath und die Verwandte meiner Frau, meinen Schwager Schill ausgenommen, sich durch Habsucht und andere Pläne angetrieben nicht schämen, die Asche meines seeligen Herrn Schwieger- Vaters unter dem Boden zu beschimpfen, liegt klar am Tage. Es zeugt hievon die gegen den gesunden Men­schen -Verstand anstvssende Auslegung des Testaments von