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Mine Frau und ihre Rarhgebdr anzuhalten und ihnen zu befehlen, daß sie Beweise führen, denn Gott, wenn Er einst die Seelen meiner Kinder von nur als Vater fordert, wird weder nach einem aus Habsucht unrecht ausgelegten Testamente, noch nach einer Real-Abtheilung noch nach einem falsch handelnden Familien-Rath fragen, viclweniger die Frage aufstellen, ob das Vermögen meiner Kinder vom Vater oder der Mutter herrühre, sondern mir, als dem Vater, wird es zur Verantwortung gereichen, wenn ich nicht Allem aufbiete, daß meinen Kindern eine rechte Erziehung gegeben wird, welche in einer Lage, wie die vorliegende ist, unmöglich ist.
Äst. Z.
Die Abrechnung, wornach ich Zo,ooo st. Meiner Frau schuldig sevn solle, ist ein Ausstuß der widerrechtlichen und und unverantwortlichsten Handlungen, wodurch man mich zur Scheidung zwingen wollte; — sind nun diese nach dcm Gefeze ungültig, so muß cs eo ipso auch jene fcyn. In meiner Schrift vom 2ü. November 1820. habe ich die Sache der Wahrheit gemäß umständlich bewiesen. Herr Ober-Richter ließen solche aber vor Hochlöblichem Obcr- amtsgerichte nicht verlesen, und folglich mochten die Herren Afleß'ores noch ohne Kenntniß davon fcyn. Daß ich Tag und Nacht arbeitete, um die Tuch-Fabrikation mit angestrengter Mühe und Kosten in wenigen Jahren zu der Höhe zu bringen, auf welcher sie wirklich stehet,