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Stimmung versezte und noch versezt, um welche ich ei­nen Betrunkenen beneide und bemitleide. Daß ick bey meinem Nachbar, dem Beckenmcister Kleinbub, beinahe täglich mein Glas Wein trank, ja öfters trinken und essen mußte, wenn um 12 Uhr Mittags erst Feuer auf den Heerd gemacht wurde, oder das Frühstuck, Caffee mit Zwibel, welches meinem Geschmack zuwider ist, ich nicht gemessen konnte, sollte meine Frau mit Dank erkennen, denn ich that es, um in ihrer, meiner Kinder und meines Geschäftes Nähe zu scyn, und zu dem Stolz kann ich nicht herabsinken, den Umgang mit einem ehr­lichen Becken, der seinen gesunden Menschen - Verstand hat, für (ich schäme mich, mich dieses in Calw so gemeinen Ausdrucks bedienen zu müssen) gemein zu hal­ten. Wenn bey Hochzeiten, oder einem Taufschmausse oder unter Freunden die Freude die Ladung voller mach­te, als sie hätte scyn sollen, so habe ich solches nicht zu bereuen, auch mich dessen nicht zu schämen, und ich berufe mich auf Joh. C. 2. V. 10.

2.

Wenn meine Frau, wie ich durch mehrere That- fachen und Umstände unumstvslich beweisen kann, die Pflichten der Gattin geflissentlich hintansezen mußte, und dadurch den Verdacht der ehelichen Untreue von selbst herbeysührre, so kann diß unmöglich die Folge haben, daß die über mich ausgestreute Lügen Wahr­heit sind, und ich muß daher Ein Königlich Hochlöb- lichos Oberamtsgericht gehorsamst bitten: