lezten Willens meines sel. Herrn Schwieger-VaterS bringt mich in einen bedeutenden Schaden, für welchen ich diejenige tenent mache, welche daran Schuld sind.— Da ich unter solchen traurigen Verhältnissen zu keinem Geschäft aufgelegt sepn kann, so gehe ich nicht balder von der Stelle, als bis mir mein Recht geworden ist.
Auch muß ich um ausgemachte Sache hauptsächlich meiner Kinder wegen bitten.
Auf den meiner Frau unterm 6ten diß durch Beischlnß an meinen Schwager Schill geschriebenen Brief erhielt ich den 16ten diß Nachmittags Antwort mittelst eineS an meinen Schwager Schill gerichteten Billets vom 12ten diff. Ich finde mich genvrhiget, folgendes, hierüber zn bemerken»
Der Inhalt des ganzen Billet's ist meistens schon theilS in den voraus geschickten Bemerkungen, theils in allen übrigen Eingaben an das Hochl. LAGericht und Gemeinschaftl. BAmt beantwortet. Klar und immer klarer wird es nun, daß nur Scheidung erzwungen wer» den will, und daß man sich deßwegen die gröbsten Lügen erlaubt, alle Billigkeit bep Seite sezt, und das Heiligste mit Füssen tritt. Wie und was ich darüber denke, ist aus meinen Papieren und meiner ganzen Handlungsweise abzunehmcn.
Die Lüge, deren mich meine Frau beschuldigen will, ist keine Lüge, sondern Wahrheit. Mein an Frau Jurist Zahn sul, 28. Sept. 1316. geschriebener Brief gibt den Beleg dazu; — die von Frau Zahn erhaltene Antwort liegt hier bey. —