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„dern Mann will, dem Früheren kraft Gesezes Ehre „und Credit abschneiden, und sodann nach Willkühr „handle»» schalten und walten darf, wie sie will."
Was als „unrichtig und unerheblich" in der Schrift genannt wird , ist mir Sache von der höchsten Wichtigkeit, und darauf bestehe ich, daß ich und wen cs noch angeht, darüber vernommen werde, was ich in der Verhandlung am 14. Sept. 1820. all ?rotvc. angab.
Die Absonderung des Vermögens gehört übrigens gar nicht zur Execution deS Testaments.
„In der Vorklage"
P Ich habe nichts gegen meine Frau geklagt, sondern habe es blos mit dem Hochk. OAG, als Lxecutor testamenti, zu thun.
„In der Widerklage"
4- Ich habe keinen Prvceß angefangen, bin daher auch nichts schuldig, sondern entweder das Hochl. OAGericht, oder die Rathgeber meiner Frau, oder der Familien-Rath oder wer es seyn mag.
So spricht der tief gekränkte und verkannte Gatte, der sein Weib von Herzen liebt, und sie nicht von Andern abhängig wissen will;
so spricht der Vater dreyer hoffnungsvollen Kinder, der ihr zeitliches und ewiges Wohl nicht dem Egoismus Anderer aufopfern läßt;
so spricht endlich ein Mann von Ehre, der sich selbst die Achtung versagen müßte, wenn er so lief sinke«