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auf hin, daß alle seine Kinder (und unter diese sind doch die Männer der Töchter gleich den Töchtern zu zählen) einig beisammen leben sollen? Der §. 11. des Testaments zeugt davon, daß, was meine Frau und mich betrifft, die Einigkeit zwischen uns beiden sowohl, als zwischen der ganzen Famille sich unauflöslich knüpfen soll. Oder geht etwa (wie es aus deu widerrechtlichen Handlungen abzunehmen ist, wodurch man mich zur Scheidung zwin­gen wollte, und aus dem Frevel, meinen Kindern die Er­füllung deS einzigen Gebots, das Verheissung hat, zum Verbrechen anzurcchnen) die Habsucht und Anmaßung Etlicher so weit, daß man meine Frau an einen Andern vsrhcurathen will, und sie somit samt meinen Kindern der Willkühr Anderer stets Preiß gegeben seyn solle? Nein! solche selbst einen Barbaren entehrende Gedanken und Vvrsäze hat mein Herr Schwieger-Vater nie gehabt; es leuchtet solches, waS mich betrifft, auS dem §. 7. mizweydeutig hervor, indem er darin ausdrücklich von seinem Tochtermann Braun spricht, und wie? er sollte anders oder vielmehr zu meinem Nachthcil disponirt ha­ben, da er doch nicht zum Nachtheil meines Schwager- Schill tcstirt hat? Ueberhaupt werfe ich die Frage auf:

Warum hat mein Herr Schwieger»Vater meiner im

Testament erwähnt? "

Wenn ich ihm gleichgültig gewesen wäre, und er nicht für mich hätte sorgen wollen, so wäre es ja überflüssig ge­wesen, meiner nur zu gedenken. Nein! vor Mißhandlun­gen wollte er mich schüzen, da er seine Leute wohl kannte.