30

1. ) Das, was ich in der Verhandlung sub ist. Sept.

>320. zu ProtocvU angab in Betreff der Ursache, waruitt das, was das Testament rücksichtlich meiner Frau und meiner selbst enthält, so verfaßt wurde, wie eS verfaßt ist,

dl6. Es hat sich ein Irrthum in der Angabe zu ffrvtocoll eingeschlichen; es soll nemlich heißen: DaS Testament wurde im Jahr der Trennung von Krauß errichtet" stattein Jahr nach der Trennung von Krauß"),

welchem ich noch beyznfügen habe, daß mein Herr Schwieger-Vater d-ßwegen die drep ii» Testament be­zeichnet Mitglieder des Familien - Raths wählte, weil er wußte, daß die Georgii'sche Familie, welch« jezt feindselig gegen nach handelt, blos durch mich in die Verwandtschaft mit ihm kam, und er also mit Recht erwarten durfte, daß sie sich meiner, wie meiner Frau, im Fall ein Eingriff in unsere beiderseitigen Rechte ge­schähe, annehmen werde.

2. ) DaS Wvrtlein oder enthalt durchaus nichts Zwey« heutiges, denn so lange ich nicht durch richterliche» Spruch meiner Gatten - und Vater - Rechte cnt- sezt bin, so bleibe ich im gesezlichen Best; derselben, und folglich auch Administrator legitimus des Zinßes oder der kevenueii ans dem Hauptstock des Capi, tals, dessen Wahrung blos dem Familien - Rath obliegt. In diese meine Gatten- und Vater-Rechte hat sich der Familien - Rath gar nicht zu mischen.