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de ich nun gezwungen, den Ehefcheidungs-Proceß ein» zuleiten, der aber null und nichtig ist. — Nicht aber blos allein zur Scheidung sollte ich gezwungen wer- den, nein! auch der Ehre sollte ich beraubt und ein Gannt, Verfahren cingeleitet werden, um somit auch jede nur denkbare Annäherung auf Lebzeiten zu ent» fernen. Den Leweiß dazu liefert ausser denen mir in Calw von meinen wenigen Feinden zugefügten Ehren» Kränkungen
12.) der Brief des Herrn Feuerlein 6öo. 21. Juni 181Y. an meine» Schwager Zoller.
Was wurde nun aber damit bezweckt? — Dir Schande fällt nie auf mich, sondern auf diejenige, wel- che eine solche Katastrophe hrrbeyführen wollten , aber nicht können.
Die Beilage besagt, was ich wahrend meines Aufenthalts in Carlsruhe abbezahlte, und was ich noch zu zahlen habe.
Um nun meine Verbindlichkeiten als ehrlicher Mann
und Vater, dem die heiligst« Pflicht ist, den guten Namen feinen Kindern zu erhalten, erfüllen zu können, muß ich ein Geschäft haben, und zu einem Geschäft «in Umtriebs-Capital, welches mir nach Inhalt des Testaments mit vollem Recht gebührt. Und dieses Recht sucht man mir streitig zu machen wegen zwei- Wörtlein „oder" und „darf."
Um die dißfallsige jenseitige irrige Behauptung zu widerlegen ist folgendes anzuführen z