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um eine Frevel gestraft, während in der Signatur deS Hochlvbl. Oberamtö «iäc>. i. Juli 1818 . ich alS Eigen« thümer anerkannt hin, und in einer fpäkcrn Verfügung auf meine Eingabe vom 24. desgleichen MonakS ausdrücklich gefügt ist, „daß ich als gesezlicher Vermögens - Administrator im Belize des Haufts bleibe."
Ferner fragten die Herren Zahn u. Gejwgii in einein Schreiben an mich äüo. 11 . Juli i6i6- an, wie ich ihnen die auf den obern Theil meines Neben-Gebäudes verwendete Einrichtungs-Kostenvergüten wolle. — Welcher Widerspruch l
Wieder ein Beweis, daß es nur geschah, um mir das Leben sauer zu machen und mich im Geschäft zu stören.
2.) Die Eingabe meiner Frau an das Hochlöbl. Oberamt ääo. 21. Juli 1618. gicbt den Beweis einer neuen Odicnne; durch meine Antwort vom 24. des gleichen Monats widerlegte ich die in der Schrift enthaltene Unwahrheiten.
z.) Die Klagschrift meiner Frau vom 7. Novbr. 1 S 12 , welche laut Oberamtsgericht - Protokolls vom 11. Dec. 1818 . von ihr zurückgenommen wurde.
4.) Die Verlaumdungcn, von Seiten des Herrn Beisier ausgesireut, sind aus dem Lxtractu OAG. strotocoUi November 1816 . ersichtlich.
Ich habe deren noch mehrere anzuführen, beschränke mich hier aber vorerst blos auf das, was in den Acten liegt.