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um eine Frevel gestraft, während in der Signatur deS Hochlvbl. Oberamtö «iäc>. i. Juli 1818 . ich alS Eigen« thümer anerkannt hin, und in einer fpäkcrn Verfü­gung auf meine Eingabe vom 24. desgleichen MonakS ausdrücklich gefügt ist,daß ich als gesezlicher Ver­mögens - Administrator im Belize des Haufts bleibe."

Ferner fragten die Herren Zahn u. Gejwgii in einein Schreiben an mich äüo. 11 . Juli i6i6- an, wie ich ihnen die auf den obern Theil meines Neben-Ge­bäudes verwendete Einrichtungs-Kostenvergüten wol­le. Welcher Widerspruch l

Wieder ein Beweis, daß es nur geschah, um mir das Leben sauer zu machen und mich im Geschäft zu stören.

2.) Die Eingabe meiner Frau an das Hochlöbl. Ober­amt ääo. 21. Juli 1618. gicbt den Beweis einer neuen Odicnne; durch meine Antwort vom 24. des gleichen Monats widerlegte ich die in der Schrift enthaltene Unwahrheiten.

z.) Die Klagschrift meiner Frau vom 7. Novbr. 1 S 12 , welche laut Oberamtsgericht - Protokolls vom 11. Dec. 1818 . von ihr zurückgenommen wurde.

4.) Die Verlaumdungcn, von Seiten des Herrn Beisier ausgesireut, sind aus dem Lxtractu OAG. strotocoUi November 1816 . ersichtlich.

Ich habe deren noch mehrere anzuführen, beschränke mich hier aber vorerst blos auf das, was in den Ac­ten liegt.