aus meinem auf Veranlassung des Herrn Feuersein an Herrn Consulent Vr. Fetzer sub 2. Juli 1817. geschriebenen Brief ersichtlich. ES erfolgte nichts darauf, und da ich nicht ohne Geschäft leben mag, so verlangte ich daS Capital, so mir bey den Herren Zahn und Georgii zu gut kam, zu dem Betrieb eines Geschäftes. — Meine Frau ließ eS aber, wie ich schon oben sagte, mit Arrest belegen.
Nun ersuchte ich meinen Bruder um ein Capital, welches er mir auch nach und nach vorschoß, da die in meiner Eingabe vom 19. Decbr. 1817. gestellte Bitte vom Hochlöbl. Oberamtsgericht nicht genehmiget wurde.
Ende Augusts 1817. fieng ich also ein neues Tuch- Geschäft im Kleinen an, um durch dessen Ertrag nicht nur meine Existenz zu sichern, sondern auch hauptsächlich damit die Verbindlichkeiten, welche vo r meinem 2ten in die Hände der Herren Zahn und Georgii übergeganaenen Geschäft herrührten, zu erfüllen. Diß erhellt aus der sub Occbr. 1817. zwischen meinem Bruder und mir getroffenen Uebereinkunfr.
Unterm 19. Decbr. 1817. stellte ich gewiß keine ungerechte und durch Vorlegung meiner Bücher rc. hinlänglich unterstüzte Bitte an daS Hochlöbl. Oberamtsgericht, aber auch diese wurde abgeschlagen laut Protokolls-Auszugs vom 2Z. Decbr. 1817. Diß deutete doch in der That aus nichts anders hin, als mich ruiniren und zu Tobte martern zu wollen, denn um daS MaaS meines Kummers voll zu machen, durften auch meine Kinder