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Schwager Georgii aufmerksam machte, wie ich mir zur Bedingung machen müsse, daß meine Passiva berichtiget werden, indem mit meinem übergebenen Geschäfte der Betrag der Passivorum gedeckt seye.
Ich erhielt die mündliche Zusicherung, daß solches geschehen werde; — es geschah auch bis auf die Forderung der K. Hofbank, Schill und Comp, und Feuerlein, von welchen ich, und zwar von erßerer baar Geld und von lezteren Farbwaarcn zum Betrieb meines von l6l3 bis 1Ü15 vortheilhaft geführten Geschäftes hatte.
Der weitere Verlauf ist bei der Verhandlung vom 14 . September 1ö20. angegeben, und wird nvthigen- falls noch umständlicher angegeben werden, welches ich aus Gründen jezt noch unterlasse und mich blos darauf beschränke, auf die Klagschrift meiner Frau vom 16. Aug. 1617 . und auf meine Antwort darauf an das Hochlobl. Oberamt <l«!o. 23. des neml. Monats aufmerksam zu machen. DaS Hochlobl. Oberamtsgericht faßte das Con- elusum, „es fcy dem Gesuch meiner Gattin wegen Anlegung eines Sequesters einstweilen willfahrt", ehe ich nur darüber gehört wurde, und auf meine Antwort daraufblieb ich ohne Bescheid; — eben so auch durfte meine Frau mir auf meinen Brief vom 22. Aug. iöi7 nicht antworten.
Es leuchtet aus der Klagschrift meiner Frau llllo. 12. Aug. 1617 doch unverkennbar hervor, daß die Be, friedigung oben erwähnter drep Gläubiger, gegen daS mir gegebene Versprechen, deßwegen nicht Statt harte.