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nung von Krauß das gleicht Geschäft wieder ohne Ley- hülfe von Seiten meiner Verwandten,

(s. meine Bemerkungen vom 28. Aug. 1820.) und arbeitete ganz allein, überdiß jede Woche we­nigstens zwey Nächte hindurch, (wie diß meine Nachbarn bezeugen müssen) ebenso stark, alS die Herrn Gebrü­der Krauß. Was ich dabey in lI Jahren verdiente, be­sagt die Beilage Nro. 2. zu obenerwähntem Schreiben an das Hochlvbl. Gemcinschaftl. Obcramt «läo. 4. Sept. 1820.

Warum hat man mir dieses gute Geschäft, welches durch den mit den Herren Liesching und Enßlin in Stutt« gardt 8ud ly. November 1814 geschlossenen Vertrag ganz solid begründet war, nicht gelassen? Längst hätte ich meine aufgeopfcrte Summen wieder verdient, und wer will mir diß widerstreiten, da sich jeder alle Augenblicke davon überzeugen kann, daß blos dieses mein Geschäft, jezt Eigenthum der Herren Liesching und Enßlin, noch im Gange ist, während alle andere Tuchfabriken aufge- hvrt haben?

Uebcrdiß muß ich noch, was die in der Schrift so oft berührte eheliche Errungenschafts - Gesellschaft betrift, bemerken, daß ich, von dem Zeitpunct der Trennung von Krauß an, mit der Errungenschaft den Unterhalt meiner Frau, meiner selbst und meiner Kinder bestritt, und zwar ohne ein Capital von meiner Frau Vermögen in Händen zu haben, denn ich cell'rto daö, waS die