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Enkel an die Stelle ihrer verstorbenen Mutter ein- tretten, die Braunische Kinder unter sich aber vor allen einander killest Lommissnrie substituirt seyn sollen.

Deßgleichen will ich y.) hiemit weiter bestimmen, daß

a. ) im Fall meine liebe Tochter Christiane Friderike noch am Leben seyn, und eine oder die andere ihrer Töchtern sich zu verheirathen Gelegenheit haben sollte, derselben von dem von mir her­rührenden Vermögen ein nach der Stimme des Familien-Raths mit Bewilligung der Mutter unter Beistand ihres Kriegsvogts geeignetes hinreichendes Heurathguth ausgefolgt werden solle und eben so auch einem Sohn, wenn meine Tochter dergleichen noch bekommen sollte, eine mit einem schwesterlichen Heurathgut im Derhältniß stehende Summe vom Großväterli­chen Vermögen als Vor-Empfang ausgefolgt werde solle, wenn ein solcher ein eigenes Etablis­sement anfangen und hiezu eines Vorschusses benöthigt seyn sollte

deßgleichen daß

b. ) im Fall diese meine liehe Tochttr nicht mehr am Leben seyn, und eins oder die andere ihrer Töchtern, meiner lieben Enkel, sich zu verheu- rathen Gelegenheit haben, oder einer oder der andere ihrer Söhne, wenn sie dergleichen noch