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sterben, so sind Sie tobt/' Ich aber bin nicht Grie­chenland zu, sondern habe schon vorher durch Herrn Obermbunal-Proeutator Moser in Stnugardt dem Hoch» preislichen Oberkribunal eine Beschwerdeschrisl t Bei­lage V. S, 77 bis 87) überreichen lassen, von welcher Behörde ich daö gerechtere Uriheil erwarte.

Nach Erhalt des Unheils vom Hochpr. Gerichtshof in Tübingen war ich Willens, der schnelleren Beendi­gung dieser widerrechtlichen Sache wegen das aus Bei­lage VlI. S. 8 y ersichtliche Schreiben Sr. Majestät dem Kbnige persönlich zu überreichen, unterließ eS aber noch auf Anralhen etlicher Freunde.

Was jedoch jeden Würteniberger tief in der Seele kränken muß, ist, wenn ein Beamter seinem Unterge­benen, welche!» er sein Recht verweigert, auf die Be­merkung, daß er sich an seinen gerechten König wenden werde, mit gleichsam triumphirender Miene antwortet: 7 , der König nimmt Sich um solche Dinge nichts an, denn Er hat deswegen seine Gerichte« rc.

Wie ist es nun aber in vorliegendem Falle? Un- läugbar ist eS, daß die mir auf den HalS geladene Proceß - Geschichte nie Statt gehabt hätte, wenn das Lvchlöbl. OAGericht Calw daS Testament nach dem Willen des TestalvrS vollzogen hätte, und wen» der Hr. ORichter den Bitten in meiner Schrift v. 24. Nov. 1820 Gehör gegeben hätte. Statt dessen aber gab Hr. DRich- ter den liügen meiner Gegner Gehör, und ich wurde"troj Meiner Bitten um Beweisführung ungehvrt verdammt.