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Wenn nun der erste Richter schon sich nicht darauf «inläßt, die Vercheidigungs - Gründe des Unterdrückten anzuhdren, und in dessen Folge der zweit« Richter und so fort cS nicht für Sünde hält, das Unheil des ersten Richters zu bestätigen, zu wem soll und kann als­dann der Unterdrückte seine Zuflucht nehmen, als zu seinem König, der obersten Behörde im Lande, und hiezu hat jeder Würtemberger das Recht, laut der Ver­fassungs-Urkunde §. 56.

Dieses Recht nun steht mir noch nicht zu, indem die Entscheidung des mir auf den Hals geladenen Pro- cesses vor dem Hochpreißl. Obertribunal liegt, allein da ich nicht zu befürchten, sondern zu erwarten habe, daß meine Gegner, stolz auf die Ehren - Stellen, so sie bekleiden, Allem ausbieten werden, meine gerechte Forderungen durch Entstellungen aller Art, wie es bis­her geschah, so auch bis vor dem Throne Sr. Majestät des Königs zu widersprechen, so wagte ich es, unserem gerechten König« ein Exemplar dieser Erzählung mir folgendem Schreiben alleruntrrthanigst zu übersenden r

Königliche Majestät?

DeS Glückes, Unterthan Eurer Königlichen Maje­stät zu seyn, wäre ich unwürdig, wenn ich nicht meiner Pflicht nachkäme, Aller-Höchst-Deneuselben ein Exem- xlar deS mitfvlgenden BucheS allerunterthänigft zu über­senden.