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Geld, mehr, als seine Schuld gegen die Dörtenbach'« sche Masse beträgt; zu Deckung dieser meiner Schuld wieß ich ihm die mir nach dem Willen meines secligen Hrn. Schwiegervaters gebührende Einkünfte an.
Ich fasse nun den Faden der Erzählung wieder auf und fahre fort: Dir Concepte von meinen an den Familien-Rath geschriebenen Briefen habe ich gerade nicht bei mir hier, aber ans den Antworten deS Familien-Raths (Beilage IV. i. 2 . Z.) wird Jeder daS Nöthige ersehen, und sich überzeugen können, daß man mich nur hinzuhalten suchte, um die gesezstche Frist zur Einreichung der Beschwerdeschrift zu versäumen, und «m mich dann auf Gnade und Ungnade ergeben zu müssen.
Meine Gegner müssen ganz fest darauf gebaut haben, daß ich meine Ehre ungeahndet schänden lasse, indem sie meinen Bruder beim Hochlöblichen Stadt- Amte in Earlsruhe nenerdingS belangten, und durch abschriftliche Mittheilung der mich verdammenden Urtheile zweier Instanzen die Gerechtigkeit ihrer unbilligen Klage darthun wollten.
Nach Erhalt deS lezten Briefs von Seiten des Familien-Raths (Beilage IV. z.) erließ ich, wie es meine Ehre erforderte, ein Schreiben an den Familien- Rath (Beilage IV. 4.), welches ich meiner Tochter mit dem Auftrag zusandte, eS ihrem Obcim Georgii zu übergeben. Die Beilage VI. S- öö ist die Abschrift der Antwort meiner Tochter, und wird jedem Menschen,