Gerichte Calw zugrsandt wurde (auch eine Schrift, auf meine Bitte von Herrn Kübel verfaßt, wurde dem Hoch* löblichen Gemeinschaftlichen Ober »Amt zugefandt, der Erziehung meiner Kinder wegen, wovon Beilage Hl. näheren Aufschluß gibt), worauf alSdann die Parthieen auf den 14. Sept. 1S20 vorgeladen wurden. Meine Frau durfte (ganz natürlich denen sogenannten unab­änderlichen Beschlüssen deS Familien - RathS zufolge) nicht erscheinen. Am 20. Decbr. 1820 war wieder Si- zung in dieser sonnenklaren Sache; meine Frau durfte wieder nicht erscheinen, und wieder wurde Krankheit vorgeschüzt, welcher Unwahrheit bei Gericht voller Glau­ben beigemessen wurde; daran wurde gar nicht gedacht, nach dem Grund oder Ungrund dessen zu fragen, waS ich am 14. Septbr. krotocoNum angegeben hatte, sondern der Herr Ober-Richter fertigten mich mit der Bemerkung ab, daß diese Sache blos in pecuniaircc Hinsicht zu behandeln sey, und daß ich den Proceß ver­liere, worauf ich erwiederte, daß ich keinen Proceß mit meiner Gattin wolle, sondern einzig um Execution deS Testamentes und um Gerechtigkeit bitte. *) Ich darf hiebei nicht unbemerkt lassen, daß Herr Ober-Richter in dieser Sizung mir einmal abzutreten befahl, wäh­rend mein Rechlsfreund zu bleiben gebeten wurde.

Lassen diß die Geseze zu?

*) Ich bitte die Bemerknnz S. 8? und so zu lesen.