ausgtsprschen werden sollt?, ist — wie Jedem in die Augen leuchtet — der, damit meine Frau und Kinder gegen die Zahn'sche Familie stets dankbar eö erkennen sollen, daß ein Glied derselben sich so weit herabläßt, «in Weib zu heurathen, welches das Unglück getroffen hat, drei Kinder mit solch einem schlechte» Manne, wie ich bin, zu zeugen.)
Im April 1819 starb mein Herr Schwiegervater z ich wurde nicht davon in Kenntniß gesezt, so-wenig als ich zur Eröffnung deö Testamentes vorgeladen wurde, ob ich gleich dem Hochl. Ober-Amt die Anzeige von meinem Aufenthalt in Carlsruhe gemacht hatte. Im August 1L19 bat ich um Abschrift deS Testamentes, und erhielt solche endlich im Oktober. Als ich mich in dem Testament als Legatar bezeichnet fand, bat ich von Carlsruhe aus vorerst um Abschrift der Theilung, er- hielt aber nichts, als abschlägliche Antworten. Diß veranlaßt« mich, am 17. Juni 1820 die Reise nach Calw anzutreten, wo ich auf meine Bitte die Abschrift der Theilung erhielt, welche aber dem Original nicht ganz gleichlautend ist.
Weil mich Herr Ober-Richter fragte, wer mein Advocat sey, und ich , mit dem zur Schande der §"-nschheit existirenden sogenannten Proceß-Gang und dessen ewig langer Dauer unbekannt, noch keinen hatte, so begab ich mich zu Ende Juli's 1820 nach Tübingen, wo Herr Ober« Justiz - Procurawr Kübel mir eine Schrift aufsezte, welche dem Hochlöblichen Ober-AmtS»