Ich ftzte meint Hoffnung auf meine Schrift vom 24. Novbr. 1820 (Beilage II,); so wichtig nun diese Schrift für meine Person und meine NechtS-Verhält« nisse ist, so ist sie doch nicht einmal vorgelcsen worden, und konnten also die Herren Assessoren, vom Stand der Ding« nicht amtlich unterrichtet, das Wort des Herrn Ober «Richters l'loS maschinenmäßig nachsprechcn. Ich muß jedoch zur Ehre des Herrn Stadt-RathS Louis Stroh bemerken, daß er wie er mir sagte in der Sizung äußerte, im Testament hätte mir mein Herr Schwiegervater die und die Vortheile zugesichert, worauf «brr Herr Ober - Richter erwiedert habe:diß gehör« nicht hieher, sondern komme erst später zur Sprache."

Das vom Hochlbblichen Ober-Amts - Gericht Cal« xer unanimia ( ! ) gefällte Urtheil, welches nicht nach, «heiliger für mich in meiner gerechten Sache hätte aus, fallen können, selbst wenn der Herr Ober«Richter in dem ersten Mitglied des Familien-Raths, Herrn Di, rector von Georgii, noch den ihm ehedem vorgesezt ge, weseneo General-Auditor erblickt hätte, ist aus Beilage V. S. 76 und 79 zu ersehen.

Am Nachmittag deS SizungStages gieng ich zu Herrn Ober-Richter, um die Seite 40 erwähnte Bei, lagen, welche ich dem Herrn Ober-Richter am 24. No, Vember 1620 übergeben hatte, wieder abzuholen. Ich nahm mir die Freiheit, dem Herrn Ober-Richter zu sagen, daß, wenn er noch nie kein ungerechtes Urtheil gefällt habe, es dißmal geschehen sepe, bemerkte aber,