R. Kuhn mit C. Knecht und S. Eisele · Die Fleischbeschau im Landkreis Calw Abgekapselte Trichinen in der Muskulatur(li.) und aus der Kapsel befreite Trichine(re.) und Fleischbeschau(Reichsfleisch­beschaugesetz) vom 3. Juni 1900. Es machte eine amtliche Untersu­chung aller Schlachttiere vor und nach der Schlachtung zur Pflicht. Beschaubezirke waren zu bilden, und neben Tierärzten durften nur speziell ausgebildete Personen zu Beschauern bestellt werden. Mit den am 30. Mai 1902 erlassenen Ausführungsbestimmungen wur­den erstmals einheitliche, tierart­spezifische Untersuchungen fest­gelegt, und es wurden Prüfungs­vorschriften für nicht tierärztliche Fleischbeschauer und Trichinen­schauer erarbeitet. Rudolph Leuckart entdeckte 1861 den Zusam­menhang zwischen der Rinderfinne und dem Rinderbandwurm des Menschen. Die erstmalige Entdeckung von Mikroben als Krankheitserreger erfolgte durch Louis Pasteur 1870 und lieferte neue Erkenntnisse auch zur Entstehung der bis dahin rätselhaften Fleisch- und Wurstvergif­tungen. Die ursächliche Verbindung zwischen einer Erkrankung an Fleischvergiftung und dem Erreger wurde erstmals von August Gärtner 1888 festgestellt. Aus Blut und Milz eines gestorbenen Patienten als auch aus dem Fleisch der notgeschlachteten Kuh, das roh verzehrt worden war, wurden Salmonellen isoliert. Die Einrichtung der Schlachtvieh- und Fleischbe­schau(auch kurzFleischbeschau genannt) war erforderlich, weil erkannt wurde, dass durch den Genuss von Fleisch Krankheiten auf den Men­schen übertragen werden können. Außerdem war festgestellt worden, dass durch Verkauf von Fleisch seuchenkranker Tiere Tierseuchen verschleppt wurden. Daraus ergab sich diegesundheitspoli­zeiliche und dietierseuchen- oder die veterinär­polizeiliche Bedeutung der Fleischbeschau. Der endgültige Durchbruch in der Fleischhygiene war das am 1. April 1903 in Deutschland in Kraft getretene Reichsgesetz betreffend die Schlachtvieh­Baden als auch Württemberg erließen Vollzugs­verordnungen zu diesem Gesetz am 17. Januar 1903 und 1. Februar 1903. In Baden bestanden 1904 insgesamt 48 öffentliche Schlachthäuser, in Württemberg waren es 62. Seit 1922 werden in Zweifelsfällen bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bakteriologische Untersu­chungstechniken eingesetzt. Das Reichsfleischbeschaugesetz wurde, bedingt durch den Fortschritt und die Erkenntnisse der Wissenschaft, ergänzt und geändert. Am 15. April 1937 wurde es inFleischbeschauge­setz umbenannt und regelte die Untersuchungs­pflicht auch bei Hausschlachtungen. Darüber hinaus wurde die Trichinenschau in Deutsch­land verpflichtend. Im Jahr 1974 hatte der Einsatz hochwirksamer Pharmaka in der Nutztierhaltung eine Erweiterung des Fleischbeschaugesetzes durch die Einführung von stichprobenhaften Untersuchungen auf Hemmstoffe, Östrogen wirksame Substanzen und Thyreostatika zur Folge. Der weiteren Entwick­lung wurde durch das Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 13. April 1986 ent­sprochen. Durch die neue BezeichnungFleisch­hygienegesetz wurde zum Ausdruck gebracht, dass in dieses Gesetz und der darauf erlassenen Fleisch­137