Eckhart Kern · Nagold ist seit 1363 württembergisch von Zollern, von Hohenlohe oder von Hohen­berg üblich waren, wurden bei den Württem­bergern durch das Recht desElter, des Seniors als Chef des Hauses, familienrechtlich verhindert. Die Grafschaft konnte immer nur der älteste Sohn erben(Primogenitur). 3. Eine geschickte Wahl der Gemahlinnen brachte häufig eine reiche Mitgift. Mit diesen Geldern konnte man eine konsequente Erwerbspolitik betreiben. Die aktive württembergische Territorialbildung Zu den württembergischen Stammlanden gehörten die relativ kleinen Gebiete um Beutels­bach im Remstal und auf den Fildern. Im Lauf der Zeit brachten die Grafen Schritt für Schritt weitere Herrschaften an sich. Eine kleine unvoll­ständige Auswahl dieser Gebietserweiterungen sei hier namentlich aufgezählt: Ulrich I., der Stifter, erwarb die Herrschaft Urach mit Münsingen und Nürtingen. Eber­hard I., der Erlauchte, vergrößerte sein Gebiet um mehr als die Hälfte, nämlich um Beilstein (1304), Dornstetten(1320), Asperg(1308) und Neuffen(1302). Ulrich III. erweiterte sein Ter­ritorium durch die Teck und Kirchheim (1312/13), Markgröningen(1336), Winnenden (1325), Vaihingen(1339) sowie Tübingen (1342). Unter Eberhard II., dem Greiner, und seinem Bruder Ulrich IV., wurden folgende Herrschaften erworben: Calw(1345), Wildbad (1345), Sindelfingen(1351), Böblingen(1357), Lauffen(1361), Nagold(1363), Waldenbuch (1363) und Bietigheim(1386). Eberhard III. kaufte 1403 die Schalksburg mit Balingen. Diese unvollständige, aber beispielhaft herausge­griffene Aufzählung einzelner württembergischer territorialer Erweiterungen imJahrhundert der Eberharde, vernachlässigt zwar die linksrhei­nischen württembergischen Erwerbungen, ord­Burg und Stadt Nagold, Stich von Matthäus Merian(1643) 59