Eckhart Kern · Nagold ist seit 1363 württembergischvon Zollern, von Hohenlohe oder von Hohenberg üblich waren, wurden bei den Württembergern durch das Recht des„Elter“, desSeniors als Chef des Hauses, familienrechtlichverhindert. Die Grafschaft konnte immer nurder älteste Sohn erben(Primogenitur).3. Eine geschickte Wahl der Gemahlinnen brachtehäufig eine reiche Mitgift. Mit diesen Geldernkonnte man eine konsequente Erwerbspolitikbetreiben.Die aktive württembergische TerritorialbildungZu den württembergischen Stammlandengehörten die relativ kleinen Gebiete um Beutelsbach im Remstal und auf den Fildern. Im Laufder Zeit brachten die Grafen Schritt für Schrittweitere Herrschaften an sich. Eine kleine unvollständige Auswahl dieser Gebietserweiterungensei hier namentlich aufgezählt:Ulrich I., der Stifter, erwarb die HerrschaftUrach mit Münsingen und Nürtingen. Eberhard I., der Erlauchte, vergrößerte sein Gebietum mehr als die Hälfte, nämlich um Beilstein(1304), Dornstetten(1320), Asperg(1308) undNeuffen(1302). Ulrich III. erweiterte sein Territorium durch die Teck und Kirchheim(1312/13), Markgröningen(1336), Winnenden(1325), Vaihingen(1339) sowie Tübingen(1342). Unter Eberhard II., dem Greiner, undseinem Bruder Ulrich IV., wurden folgendeHerrschaften erworben: Calw(1345), Wildbad(1345), Sindelfingen(1351), Böblingen(1357),Lauffen(1361), Nagold(1363), Waldenbuch(1363) und Bietigheim(1386). Eberhard III.kaufte 1403 die Schalksburg mit Balingen.Diese unvollständige, aber beispielhaft herausgegriffene Aufzählung einzelner württembergischerterritorialer Erweiterungen im„Jahrhundert derEberharde“, vernachlässigt zwar die linksrheinischen württembergischen Erwerbungen, ordBurg und Stadt Nagold, Stich von Matthäus Merian(1643)59