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Hydrographie. Beschreibung einzelner Flussgebiete, Enz-Nagold.

Wenn die Schädigungen an Kulturgelände von geringem Umfang sind, so verursachen Hoch­wasser und Eisgang dagegen an Wasserwerks- und Elössereianlagen, sowie an und in den nieder­gelegenen Gebäuden vieler Ortschaften beträchtlichen Schaden, dessen Abwendung jedoch mit Hochwasserdämmen oder Mauern in den engen Thälern nicht möglich ist. Man trifft daher auch, mit Ausnahme von Pforzheim, wo, wie oben erwähnt, sowohl die Enz als die Nagold in den 1860er und 1870er Jahren reguliert und teilweise mit hochwasserfreien Dämmen versehen wurden, keine Schutzdämme gegen die Ueberschwemmungsgefahr der Wohnplätze.

Damit nun die Bewohner des Ueberschwemmungsgebietes auf etwa drohende Hochwassergefahr so zeitig aufmerksam gemacht tverden können, dass sie im stände sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, wurde an der unteren Enz im Jahre 1888 und an der Nagold im Jahre 1896 ein tele­graphischer Hochwassernachrichtendienst eingeführt, der in Beilage 3 bildlich dargestellt ist.

Der von Pforzheim ausgehende Hochwassernachrichtendienst an der unteren Enz wurde durch die Bekanntmachung der Königl. Württembergischen Ministerialabteilung für den Strassen- und Wasserbau, betr. die.Beobachtung und Aufzeichnung des Wasserstandes der grösseren Flüsse des Landes, sowie den Hochwassernachrichtendienst an einigen Flüssen des Rheingebietes, vom 7. Januar 1888 Nr. 9031 v. J. 1887 (Amtsblatt S. 19) und durch Verordnung der Grossh. Badischen Oberdirektion des Wasser- und Strassenbaues, betr. den Nachrichtendienst bei Hoch­wasser vom 26. Oktober 1896 Nr. 18 035 W. geregelt.

Hienach, sowie nach einigen ergänzenden weiteren Bestimmungen, telegraphiert der Pegel­beobachter in Pforzheim, sobald die Enz am Pegel bei der Altstädter Brücke in Pforzheim in raschem Wachsen den Stand von 150 cm erreicht hat und noch im Steigen begriffen ist, den Wasserstand an die Oberdirektion des Wasser- und Strassenbaues in Karlsruhe und an die WasSer- und Strassenbauinspektion Karlsruhe, an das Oberamt Vaihingen, das die Telegramme an das Schult- heissenamt Bissingen weitergiebt und von welch letzterem die Gemeinde Untermberg benachrichtigt wird, sowie an das Oberamt Besigheim und an die Strassen- und Wasserbauinspektion Heilbronn und wiederholt diese Nachrichten dreimal täglich, und zwar jeweils vormittags zwischen 7 und 8 Uhr, mittags 12 Uhr und nachmittags 5 Uhr, bis das Wasser im Fallen wieder unter den Stand von 180 cm zurückgegangen ist.

Der in Altensteig seinen Anfang nehmende Hochwassernachrichtendienst an der Nagold wurde auf Ansuchen mehrerer Gemeinden mit Genehmigung des Königl. Ministeriums des Innern von der Ministerialabteilung für den Strassen- und Wasserbau durch Erlass vom 6. No­vember 1896 Nr. 7984 folgendermassen eingeführt.

Der Pegelbeohachter in Altensteig hat, sobald der Pegel am Bahnhof in Altensteig den Stand von 120 cm erreicht, an die Oberämter Nagold und Calw, sowie an die Stadtschultheissenämter bezw. Schultheissenämter von Nagold, Wildberg, Calw, Hirsau, Liebenzell und Unterreichenbach Telegramme aufzugeben und zwar bei langsamem Steigen täglich zweimal, bei raschem dreimal; letzternfalls ist der Nachrichtendienst auch auf die Nacht auszudehnen. Mit der Aufgabe der Tele­gramme ist solange fortzufahren, bis bei fallendem Wasser 150 cm Pegelstand beobachtet wird.

Diese auf Rechnung des Flussbaufonds ausgeführten telegraphischen Benachrichtigungen haben sich bewährt. Nur in dem Thal der oberen Enz, in welchem hauptsächlich die Städte Wildbad und Neuenbürg unter den Hochwassergefahren zu leiden haben, wurde von einer solchen Einrichtung Ab­stand genommen, weil hier die Hochwasser bei der geringen Thallänge und dem starken Gefäll des Thaies und der Thalhänge so rasch einzutreten pflegen, dass beim Eintreffen einer Hochwasser­nachricht keine Zeit zur Ergreifung von wirksamen Schutzmassregeln übrig bleiben -würde.

Brücken und Stege.

In den Beilagen 1930 und 3141 sind alle wichtigeren Brücken und Stege, sowie die Pegel- und Wassermessungsquerprofile der Enz und Nagold im Massstab 1:500 zur Darstellung gebracht, und in den 2 Verzeichnissen Seite 4246 übersichtlich zusammengestellt. Hiebei ist für jede Brücke die Höhenlage über N. N., die Anzahl ihrer Durchflussöffnungen, die senkrecht zwischen den Widerlagern gemessene Gesamtlicht weite, einschliesslich der Weite einer etwa zum Brückenquerprofil gehörigen Kanal- oder Flutbrückenöffnung, in Meter und die Durchflussfläche der Brücke bei einem Hochwasser­stand gleich demjenigen vom Jahre 1896 (bezw. 1892 für badische Brücken) in Quadratmeter ange­geben, und, sofern die Brücke den Flusslauf schief überschneidet, der Winkel der Schräge beigesetzt.