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geht, blos die zum Durcheile meiner ohne erwiesene Urs fache von wir getrennt lebenden Gattin und zu Erzwin­gung einer bezahlbaren Scheidung dienen sollende An­rufung der weiblichen Freiheiten herausgchoben wurde, der mir widerrechtlich entzogenen Rechte aber keine Er­wähnung geschähe, und deßwegen bin ich genbthiget, vor den Thrön E. K. M. ehrfurchtsvoll zu treten mit der allerunterthanigsten Bitte:

daß Aller - Höchst - Dieselben gnädigst geruhen möchten, dem OAtsG. Calw den allerhöchsten Befehl zu crtheilen, das Testament zu exequiren.

Meine gekränkte Ehre, das Wohl meiner Kinder, und meine Existenz, so wie die Verweigerung deö Rechts von Seiten der Gerichte, werden in den Augen E. K. M- meine alleruntcrthänigste Bitte rechtfertigen, deren allergnädigster Gewährung ich zutrauensvoll ent­gegenhoffe und in tiefster Ehrfurcht ersterbe

E. K. M.

allerunterthänigster §. Braun von Calw.