daß ich gegen die vom Ober-Amts-Richter ausgestellte Entscheidungs-Gründe protestire, indem ich blvs um Execution des rücksichtlich meiner noch nicht vollzogenen Testamentes bitte, und nur auf die Versicherung meines Rechtsfreundes, des OJProcurators Kübel hin, daß ge­rade diß die Sache der Appellation seye, beruhigte ich mich. Mein Nechtsfreund, durch viele anderwärtrge Geschäfte abgehalten, konnte wahrscheinlich meiner Sa­che nicht die gehörige Aufmerksamkeit widmen, wodurch dann, wie aus dem Urthcil beider Instanzen Hervor­

ausgabe re., sonder» meine Bitte Hk, das Testament zu excquircn, damit ich nach dem Willen des Tcstircrs aus seinem Vermögen meine Subsistenz sichern, und für meine Kinder nach allen Thcilcn sorgen kan».

Das Gesuch meiner Frau um Zulassung zu den weibli­chen Freiheiten hat keinen Bezug auf das Testament, son­dern bildet für sich einen eigenen Chkanen-Zweig.

Der Executicn des Testamentes liegt lediglich nichts im Weg, denn es sind Geschäfte da, worin ich doch vor einem Fremden Len Vorzug habe, wie diß mein Schwager Schill selbst bezeugt und cs wünscht. Sodann steht die Ad­ministration der Revenuen nicht dem Familien-Nach, son­dern mir, als Gatte und Vater zu. Da aber von Seiten meiner Frau ober vielmehr des Familien - Raths mir dieses Recht abgcstritten werden will, und ich ihre distfattsigc» Gründe lind Angaben verwerft, so muß doch untersucht werden, wer Recht hat, und daher muß ich ein K. H. DNG- gehorsamst bitte», die Partdicn nach dem, was -mb ir. Sept. d. I. L-l krcrwoallma angegeben wurde, hochge- stilligst zu vernehmen.