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ohne Beruf lebten. Urtheilcn Sie Selbst, ob Ihnen dieß die Achtung und Zuneigung Ihrer Frau wieder ge­winnen konnte, ob es nicht vielmehr die Abneigung ver» grösser» und Ihre Gattin wegen ihrer Sicherheit zu Ge­gen-Schritten nöthigen mußte, welche sie ohne dieses wohl schwerlich gethan haben würde. Wenn Ihre Gat­tin nach Ihren natürlichen Gefühlen Ihren Forderungen nicht entsprach, so müssen ihr nun die Urtheile zweier Instanzen die feste Uebeczeugung geben, daß sie in Ver­weigerung Ihrer Forderungen das Recht auf ihrer Seite gehabt habe. Ein gleiches war der Fall mit den Anfech­tungen, die Sie Ihrer Gattin wegen der Kinder machten und wo auch das gemeinsch. Oberamt sowohl als das Kvnigl. Eh« - Gericht den Ungrund derselben an­erkannten. Von dieser natürlichen Ansicht der Dinge'aus, gehend, kommen wir nun zur Beantwortung Ihres Schreibens.

Was den Grund der Bestellung eines Familien-Rath- betrifft, so werden Sie wohl selbst glauben, daß wir di« Gesinnungen und stete Desorglickkeit Ihres verstorbene» Herrn Schwieger-Vaters zu gut kannten, als daß wir solchen in den Krans'schen Verhältnissen suchen sollten. Wir haben uns darüber in einer Eingabe an das Königs. Obcramts-Gericht Calw vom August 1820. geäusserr und können von unserer dort angegebenen Ueberzeugung nickt abgehen. In der Lage Ihrer ehelichen Verhält­nisse mdLen Sie thun, was Sie selbst für gut finden, wir werden Ihnen hierüber keine Präpositionen machen,