64
ohne Beruf lebten. Urtheilcn Sie Selbst, ob Ihnen dieß die Achtung und Zuneigung Ihrer Frau wieder gewinnen konnte, ob es nicht vielmehr die Abneigung ver» grösser» und Ihre Gattin wegen ihrer Sicherheit zu Gegen-Schritten nöthigen mußte, welche sie ohne dieses wohl schwerlich gethan haben würde. Wenn Ihre Gattin nach Ihren natürlichen Gefühlen Ihren Forderungen nicht entsprach, so müssen ihr nun die Urtheile zweier Instanzen die feste Uebeczeugung geben, daß sie in Verweigerung Ihrer Forderungen das Recht auf ihrer Seite gehabt habe. Ein gleiches war der Fall mit den Anfechtungen, die Sie Ihrer Gattin wegen der Kinder machten und wo auch das gemeinsch. Oberamt sowohl als das Kvnigl. Eh« - Gericht den Ungrund derselben anerkannten. Von dieser natürlichen Ansicht der Dinge'aus, gehend, kommen wir nun zur Beantwortung Ihres Schreibens.
Was den Grund der Bestellung eines Familien-Rath- betrifft, so werden Sie wohl selbst glauben, daß wir di« Gesinnungen und stete Desorglickkeit Ihres verstorbene» Herrn Schwieger-Vaters zu gut kannten, als daß wir solchen in den Krans'schen Verhältnissen suchen sollten. Wir haben uns darüber in einer Eingabe an das Königs. Obcramts-Gericht Calw vom August 1820. geäusserr und können von unserer dort angegebenen Ueberzeugung nickt abgehen. In der Lage Ihrer ehelichen Verhältnisse mdLen Sie thun, was Sie selbst für gut finden, wir werden Ihnen hierüber keine Präpositionen machen,