daß die Erziehung meiner Kinder nach mei- nein Willen geschehen müsse.

DaS Höchlöbliche gemeinschaftliche Oberamt, ver, anlaßt vielleicht durch dis gntächtliche Aeusserung des Wohllöblichen Stadtraths 66a. ihlenSeptember vorigen Jahres, wollte und konnte ganz natürlich kein antekes Urtheil fallen , als Hochdasselbe gefällt hat. Ich aber, als Vater, nach dessen Willen göttlichen und menschli­chen Gesczen zufolge die Erziehung meiner Kinder ge­schehen muß, nenne solche Erziehung, wie sie meinen Kindern gegeben wird, schlecht, und auf die Bemer­kung des Herrndaß er die

Vraun'schen Kinder bey ihrer Mutter in jeder Hinsicht gut berathen wisse", erlaube ich mir die Gegen - Be­merkung, daß Herr ....... (irren ist jedoch mensch­lich) damals nicht daran gedacht haben wird, daß Geld blos den Werth der dem Menschen untergeordne­ten Geschöpfe und Gegenstände bezeichnet, nicht aber, den innern Werth des Menschen bestimmen kann.

In meinen Eingaben an bas Hochlöbliche gemein­schaftliche Oberamt ll-la. 2öken July und 4ken Sept. vorigen Jahres, welche, so empörend auch die darin auf­geführte That-Sachen sind, dennoch die reinste Wahr­heit enthalten, habe ich der Gründe genug angeführt, welche diesen meinen väterlichen Willen rechtfertigen.

Wie sollte auch eine Gottesfürchtige Kinder - Erziehung Statt finden können, wo Wahrheit als Lüge gebrand­markt wird, Lüge auf dem Weg Rechtens mit dem