daß die Erziehung meiner Kinder nach mei- nein Willen geschehen müsse.
DaS Höchlöbliche gemeinschaftliche Oberamt, ver, anlaßt vielleicht durch dis gntächtliche Aeusserung des Wohllöblichen Stadtraths 66a. ihlenSeptember vorigen Jahres, wollte und konnte ganz natürlich kein antekes Urtheil fallen , als Hochdasselbe gefällt hat. Ich aber, als Vater, nach dessen Willen göttlichen und menschlichen Gesczen zufolge die Erziehung meiner Kinder geschehen muß, nenne solche Erziehung, wie sie meinen Kindern gegeben wird, schlecht, und auf die Bemerkung des Herrn „daß er die
Vraun'schen Kinder bey ihrer Mutter in jeder Hinsicht gut berathen wisse", erlaube ich mir die Gegen - Bemerkung, daß Herr ....... (irren ist jedoch menschlich) damals nicht daran gedacht haben wird, daß Geld blos den Werth der dem Menschen untergeordneten Geschöpfe und Gegenstände bezeichnet, nicht aber, den innern Werth des Menschen bestimmen kann.
In meinen Eingaben an bas Hochlöbliche gemeinschaftliche Oberamt ll-la. 2öken July und 4ken Sept. vorigen Jahres, welche, so empörend auch die darin aufgeführte That-Sachen sind, dennoch die reinste Wahrheit enthalten, habe ich der Gründe genug angeführt, welche diesen meinen väterlichen Willen rechtfertigen.
Wie sollte auch eine Gottesfürchtige Kinder - Erziehung Statt finden können, wo Wahrheit als Lüge gebrandmarkt wird, Lüge auf dem Weg Rechtens mit dem