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Dieses ist also mein wohl überdachter lezter Wille, den ich als ein privilegirteS Testament unter meinen Kindern oder sonst ans jede mögliche Weise aufrecht er, halten wissen will, und wenn ich gleich die Hoffnung habe, daß meine lieben Kinder und Enkel und selbst auch deren Ehemänner meine gute Absicht nicht nur, sondern auch die Nothwendigkeit dieser Disposition nicht miß- kennen, und eben darum mit derselben zufrieden seyn werden, so will ich jedennvch auf den ganz unerwarteten Fall, daß mit dieser Disposition nach allen ihren Thei- len diese oder jene meiner Töchtern nicht zufrieden seyn, vielmehr die Gültigkeit derselben im Ganzen oder Theil- weise ansechten wollte, so wie insbesondere aufden Fall, wenn eines oder das andere mit meinen Verfügungen über meine Handlungs - Antheile vielleicht gar aus dem Grund unzufrieden seyn, und deßwegen diese Disposition anfechten sollte, weil eben jene meine Handlungs, Ver­bindungen wenigstens zum Theil erst wahrend meiner Ehe mit meiner verstorbenen lieben Gattin eingegangen worden sind, auf diese Fälle also will ich, wie ich hoffe, zu allem Ueberfluß hiemit noch weiter verordnet haben, daß eben jene meiner Töchtern alsdann auf den bloßen Pstichttheil cingesezt, bloS dieser ihr ausqefolgt, das übrige Vermögen aber unter den übrigen Erben landrechtlicher Ordnung nach Vertheilt werden, und so­fort bey denjenigen meiner Kinder, welche meine gutge­meinte Absicht anerkennen und meinen Willen befolgen