andern Descenbenten zufallende Vermögen ebenso zu disponiren berechtigt seyn, als meine Tochter selbst mit ihrem Ehemann hierüberzu disponiren be­rechtigt seyn würde, wenn ich es nicht für besser ge­halten hätte, diese besondere Verordnung zu machen;

Uebrigens soll der, meiner Tochter gerichtlich konfirmirte Äriegsvogt und meine Tochter nur ihre gutächtliche Ansicht dabey zu äussern berech­tigt seyn, nicht aber eine entscheidende Stimme haben, und mithin soll auch der Familien - Rath in Augenblicken ohne Zuziehung eines KriegSvogt's Verfügungen zu treffen berechtigt seyn, in welchen meine liebe Tochter einen solchen gerichtlich con- firmirten KriegSvogt etwg nicht haben sollte.

5.) Wenn von diesem Familien-Rath ein oder daS andere Mitglied sterben oder abgehen sollte, so sollen die noch übrigen zwey Mitglieder einen dritten soliden und freundschaftlichen Mann zu wählen ermächtigt und verpflichtet seyn. Uebrigens will ich sofort

L.) weiter verordnet haben, daß auch dieser Fami­lien-Rath im allgemeinen nicht nur sich nach der oben §. 2. enthaltenen allgemeinen Verordnung zu richten, sondern insbesondeee auch so viel als möglich dafür zu sorgen habe, daß wenigstens ein Drittheil dieses Vermögens bei den Handlnngs» gesellfchaften Dörtenbach und Compagnie in Calw, Zahn und Compagnie in Stuttgart, und Pommer