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rrl 2.) nur die Zuschüsse zu jenen Handlungs-Ca-

Pikalien, oder die sogenannten Depvsuv - Kapita­lien aus denselben jedoch nur auf eine Art nach und nach sollen zurückgezogen werden können, wodurch weder die Handlungen im Ganzen noch derjenige oder diejenige, welchen ich meine Hand­lungs - Antheile bestimmen werde, gestört und ge, nirt sei» werden.

»ä §. Z.

Betreffend nun aber

L.) insbesondere das meiner zweiten gleich geliebten Tochter Christiane Friderike verehlichten Brau» in Calw zufallende väterliche Vermögen, so bin ich, was di« Verwaltung und weitere Vererbung dessel, ben anbelangt, noch insbesondere zur folgenden spe, eiellen Verordnung veranlaßt;

Ich will nemlich, daß:

1 .) weder dieser meiner Tochter noch ihrem Ehemann irgend ein Dispositions-Recht, sey es unter Le, beuden, oder von Todes wegen über das durch diese Disposition dieser meiner Tochter zufallende Vermögen zusammen solle, ich verordne also, daß weder diese meine Tochter, noch ihr Ehemann be, fugt sein sollen, auf dieses Vermögen Schulden zu contrahircn, von dem Capitalstock abz,«lösen, oder denselben auf irgend eine Weise anzugrcifen, zu schwächen oder zu beschwchren deßgleichen durch eine lezte Willens-Verordnung irgend eine

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