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gerade eben diese Erbsportion erhalte» solle», welche ihre Mutter, wenn sie am Leben gewesen wäre, erhalten haben würde.
§. 2 .
Was nun
II.) Die Administration und künftige Verwaltung meiner Derlassenschaft anbelangt; so muß ich vorerst bemerken:
daß der gröste Theil meines Vermögens bey de» Handlungsgesellschaften Dvrtenbach und Compagnie in Calw, Zahn und Compagnie in Stuttgart, und Pommer und Compagnie in Urach befindlich und zwar bey solchen HandlungSgesellschasten 1 .) theilS als Handlungs - Capital, wornach bey diesen Societäls - Handlungen Gewinn oder Verlust berechnet wird, theils L.) als Zuschuß zu solchem Handlungs - Capital (als sogenannte Depositv - Capitalien) steht, urd unter dieser Voraussezung will ich hierüber H.) im Allgemeinen folgendes verordnet haben, daß sä. 1.) die eigentlichen Handlungs > Capitalien bey denselben bleiben, und demjenigen oder denjenigen an seinem oder ihrem Erb-Antheil zukom- men sollen, für welche ich noch in einem Testa, mentszrttel, welcher gleiche Kraft mit dem Testament selbst haben solle, die Antheile an den Handlungen selbst bestimmen werde.
Daß dagegen aber