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gerade eben diese Erbsportion erhalte» solle», welche ihre Mutter, wenn sie am Leben gewesen wäre, erhal­ten haben würde.

§. 2 .

Was nun

II.) Die Administration und künftige Verwaltung mei­ner Derlassenschaft anbelangt; so muß ich vorerst be­merken:

daß der gröste Theil meines Vermögens bey de» Handlungsgesellschaften Dvrtenbach und Compagnie in Calw, Zahn und Compagnie in Stuttgart, und Pommer und Compagnie in Urach befindlich und zwar bey solchen HandlungSgesellschasten 1 .) theilS als Handlungs - Capital, wornach bey diesen Societäls - Handlungen Gewinn oder Ver­lust berechnet wird, theils L.) als Zuschuß zu solchem Handlungs - Capital (als sogenannte Depositv - Capitalien) steht, urd unter dieser Voraussezung will ich hierüber H.) im Allgemeinen folgendes verordnet haben, daß . 1.) die eigentlichen Handlungs > Capitalien bey denselben bleiben, und demjenigen oder denjeni­gen an seinem oder ihrem Erb-Antheil zukom- men sollen, für welche ich noch in einem Testa, mentszrttel, welcher gleiche Kraft mit dem Testa­ment selbst haben solle, die Antheile an den Handlungen selbst bestimmen werde.

Daß dagegen aber