Krauß gelegt hatten. Ein gleiches Ansinnen wurde von Mehreren andern Herren /wtioooaires gemacht.
Da nun kein Mensch vor dem Tode sicher ist, so verordnete mein Herr Schwiegervater zur Sicherheit mei, ner, meiner Frau und Kinder, daß uns Eltern blos der ZinS aus dem zu Gunsten unserer Kinder mit Fidei- commiß belegten Hauptstock zukommen, und der Familien-Rath über die Erhaltung des Grundstocks wachen solle; der §. 11. entbindet den Familien-Rath seines ihm aufgetragenen Amtes, sobald das Vermögen mit Sicherheit, das heißt „gesichert vor Eingriffen Anderer" überlassen werden kann, und difi war der Wunsch des Testirers, an dessen noch nicht erfolgter Realisirung ich nicht die Schuld trage. Ich berühre noch, daß Herr Consulent, Or. Fetzer in Sluttgardt, der Verfasser des Testamentes, mir bei einem Besuch im Sommer tA <7 sagte: „Sie sind Ihrem Herrn Schwiegervater viel Dank schuldig dafür, wie er für Sie gesorgt hat." Damals war mir der Sinn dieser Worte dunkel, aber j«zt begreife ich sie, da ich den Inhalt des Testamentes weiß.
Die im Testament benannte Mitglieder des Familien - Raths wählte mein Herr Schwiegervater deß- wegen, weil er damit unser allseitiges Veste am sichersten gewahrt zu haben vermeinte, denn meiner Bemühung und Verwendung hat die Gevrgii'sche Familie es zu danken, daß mein nunmehriger Schwager Georgii mein Schwager ist.