Yvonne Arras ·In daß Ehrwürdig gottshauß Gnadenthal zue Stetten, Bey Hechingen gethan Auch war zu erfahren, dass die Nonnen nicht mittellos waren, sondern vielmehr in der Lage, durchaus bedeutende Summen auszugeben. Die Vermutung lag nahe und wurde von der Literatur auch so formuliert, dass der Konvent wegen der Reformation zugrunde ging. Das ließ sich jedoch nicht bestätigen; und zumindest bleibt diese Vermutung so lange unbestätigt, bis andere Umsiedelungen von Drittordenshäusern untersucht und dem Altburger Fall gegenüber­gestellt werden. Quellenanhang Edition derVerschreibung der Schwestern zu Altburg vom 21.12.1567 nach dem Textzeugen im 1709 angelegten zweiten Stettener Kopial­buch(Hohenzollerische Heimatbücherei, Signa­tur G 341, S. 231-235). 22 In den Originaltext wurde möglichst wenig eingegriffen, um den Authentizitätscharakter zu wahren: Die Inter­punktion erfolgte nach der Vorlage, das heißt es wurden keine Satzzeichen hinzugefügt oder entfernt; das gilt auch für die diversen Sonder­zeichen. Dasselbe gilt für die Groß- und Klein­schreibung, die Orthographie, das Setzen von Absätzen usw. Die einzigen Zutaten sind eckige Klammern[], die hinzugefügte Buchstaben enthalten. Brüeff von der Schwesteren von Altburg Verschreibung Zue wissen, unnd khundt bey Allermäniglich Zeit den Brüef, die ihn immer ansehen, Leßen, oder hören Leßen, durch den vor verrückhter zeit durch Laidigen Unfahl des Feurs, unndt Brunsten, daß gottshauß unndt closter zue Olburg Bey Kalb gelegen, Unndtergangen, unndt Verbrunnen, alßo daß die Ehrwürdig Mutter Priorin sambt ihren mitschwesteren daselbsten, nit mehr darinnen wohnen, oder Ihren gottsdienßt, unndt gewerb treiben kön­nen, sich derowegen mit Rath unnd Hülff frommer Leuth, in daß Ehrwürdig gottshauß Gnadenthal zue Stetten Bey Hechingen gelegen, gethan allda, mit Hülff gottlicher gnaden, gott dem Herrn Seinem Lieben Sohn Jesu Christo der Hochgelobten Jungfrauwen Maria, unndt allen Lieben gottes Hailligen mit Ihrer Andacht, unndt gebett zue dienen Unndt ihr Leben zue Verschließen Vorhabens, Unndt seindt alßo mit Einhölligem Rath der wohlwürdigen Andäch­tigen Frauwen Mueter Priorin Unndt Convent sambt den frauwen des Raths gedachts gottshauß Gnadenthall, Auch auf Verwilligen deß Ehrwür­digen, Unndt gaistlichen Herren Richardi Gisely Prioris Prouvincialis fratrum ordinis Praedicato­rum, Per Superiorem Germaniam guetwillig Ein- Unndt angenommen wordtens der All­mächtig gott wolle sein gnad darzue geben, Unndt sie in Langwüriger glücklicher gesundthait Bey Einander Leben laßen, neben solchem an Unndt ein Nemmen auch Ver­pfrienden, ißt Erstlüch Beschloßen, Unndt gemacht, daß die Mueter Priorin sambt Ihren mitschwesteren von Olburg der frauwen Muetter Priorin, sambt Ihren Raths frauwen in gnadenthall zue Stetten gehorsam sein sollen, in sachen, so immer Vermüglich sein mag, Ein Thail den Andteren Lieb Unndt wert halten wie gaistlichen Personen gebürth, fürs ander sollen sie Unndt Ihr jede Besonder des gottshauß schaden, Unndt Nachthail Ihrem Besten Ver­mögen nach, wenden, oder anzaigen, Unndt nit Verhalten, deßelben frumen, Unndt Nutzen schaffen, Unndt befürdern, so Vül Belangt, daß außgehen auf den hof steht in dem guet dunck­hen der frauw Mueter Priorin, doch soll es Ihnen nit allzeit abgeschlagen werden; fürs dritt betref­fendt die Portion deß Convents, sollen sich die von Olburg an der selben Benügen Lasßen, doch daß man Ihnen Ihr begührliche Portion zue Nüßen in Ihr stüble gebe, Unndt so die selbige nit genugsam zuegericht, oder gekocht werr, daß sie mögen die Bessern Unndt kochen Ihrer gelegenhait nach, damit sie die Ihrem alters gesundthait, oder schwachhait Leibs halber mögen Nüeßen, Unndt ob sie weiter, Unndt mehr neben der Portion haben wollten, mögen sie mehr Von Ihrem Vermögen, Unndt Einku­men dar zue Erkauften, sollte sich dann schick­187