Yvonne Arras ·„In daß Ehrwürdig gottshauß Gnadenthal zue Stetten, Bey Hechingen gethan“Auch war zu erfahren, dass die Nonnen nichtmittellos waren, sondern vielmehr in der Lage,durchaus bedeutende Summen auszugeben.Die Vermutung lag nahe – und wurde von derLiteratur auch so formuliert –, dass der Konventwegen der Reformation zugrunde ging. Das ließsich jedoch nicht bestätigen; und zumindestbleibt diese Vermutung so lange unbestätigt, bisandere Umsiedelungen von Drittordenshäusernuntersucht und dem Altburger Fall gegenübergestellt werden.QuellenanhangEdition der„Verschreibung der Schwestern zuAltburg“ vom 21.12.1567 nach dem Textzeugenim 1709 angelegten zweiten Stettener Kopialbuch(Hohenzollerische Heimatbücherei, Signatur G 341, S. 231-235).22In den Originaltextwurde möglichst wenig eingegriffen, um denAuthentizitätscharakter zu wahren: Die Interpunktion erfolgte nach der Vorlage, das heißt eswurden keine Satzzeichen hinzugefügt oderentfernt; das gilt auch für die diversen Sonderzeichen. Dasselbe gilt für die Groß- und Kleinschreibung, die Orthographie, das Setzen vonAbsätzen usw. Die einzigen Zutaten sind eckigeKlammern„[ …]“, die hinzugefügte Buchstabenenthalten.Brüeff von der Schwesteren von AltburgVerschreibungZue wissen, unnd khundt bey AllermäniglichZeit den Brüef, die ihn immer ansehen, Leßen,oder hören Leßen, durch den vor verrückhterzeit durch Laidigen Unfahl des Feurs, unndtBrunsten, daß gottshauß unndt closter zueOlburg Bey Kalb gelegen, Unndtergangen,unndt Verbrunnen, alßo daß die EhrwürdigMutter Priorin sambt ihren mitschwesterendaselbsten, nit mehr darinnen wohnen, oderIhren gottsdienßt, unndt gewerb treiben können, sich derowegen mit Rath unnd Hülfffrommer Leuth, in daß Ehrwürdig gottshaußGnadenthal zue Stetten Bey Hechingen gelegen,gethan allda, mit Hülff gottlicher gnaden, gottdem Herrn Seinem Lieben Sohn Jesu Christoder Hochgelobten Jungfrauwen Maria, unndtallen Lieben gottes Hailligen mit Ihrer Andacht,unndt gebett zue dienen Unndt ihr Leben zueVerschließen Vorhabens, Unndt seindt alßo mitEinhölligem Rath der wohlwürdigen Andächtigen Frauwen Mueter Priorin Unndt Conventsambt den frauwen des Raths gedachts gottshaußGnadenthall, Auch auf Verwilligen deß Ehrwürdigen, Unndt gaistlichen Herren Richardi GiselyPrioris Prouvincialis fratrum ordinis Praedicatorum, Per Superiorem Germaniam guetwilligEin- Unndt angenommen wordtens der Allmächtig gott wolle sein gnad darzue geben,Unndt sie in Langwüriger glücklichergesundthait Bey Einander Leben laßen, nebensolchem an Unndt ein Nemmen auch Verpfrienden, ißt Erstlüch Beschloßen, Unndtgemacht, daß die Mueter Priorin sambt Ihrenmitschwesteren von Olburg der frauwenMuetter Priorin, sambt Ihren Raths frauwen ingnadenthall zue Stetten gehorsam sein sollen, insachen, so immer Vermüglich sein mag, EinThail den Andteren Lieb Unndt wert halten wiegaistlichen Personen gebürth, fürs ander sollensie Unndt Ihr jede Besonder des gottshaußschaden, Unndt Nachthail Ihrem Besten Vermögen nach, wenden, oder anzaigen, Unndt nitVerhalten, deßelben frumen, Unndt Nutzenschaffen, Unndt befürdern, so Vül Belangt, daßaußgehen auf den hof steht in dem guet dunckhen der frauw Mueter Priorin, doch soll es Ihnennit allzeit abgeschlagen werden; fürs dritt betreffendt die Portion deß Convents, sollen sich dievon Olburg an der selben Benügen Lasßen, dochdaß man Ihnen Ihr begührliche Portion zueNüßen in Ihr stüble gebe, Unndt so die selbigenit genugsam zuegericht, oder gekocht werr, daßsie mögen die Bessern Unndt kochen Ihrergelegenhait nach, damit sie die Ihrem altersgesundthait, oder schwachhait Leibs halbermögen Nüeßen, Unndt ob sie weiter, Unndtmehr neben der Portion haben wollten, mögensie mehr Von Ihrem Vermögen, Unndt Einkumen dar zue Erkauften, sollte sich dann schick187