Yvonne Arras ·„In daß Ehrwürdig gottshauß Gnadenthal zue Stetten, Bey Hechingen gethan“auf dem Kirchberg angekommen und dortgeblieben. Als Bestandteil der österreichischenVorlande und zudem unter dem Schirm desKaisers des Heiligen Römischen Reiches stehend, brauchte das Kloster Kirchberg die Protestanten nicht zu fürchten.Ähnlich verhielt sich die Sache bei den Dominikanerinnen der Klöster Liebenau und Hochheimbei Worms.211563 löste sie der Pfalzgraf beiRhein als deren Kastvogt und Schirmherr auf.Erneut war es der Provinzial Wilhelm Brandt,der dafür sorgte, dass die Nonnen dieser Klösteranderswo unterkommen konnten; und zwarfand sich in deren Fall Platz in den Dominikanerinnenklöstern Adelhausen und St. Katharina,beide in Freiburg im Breisgau.ZusammenfassungDie Terziarinnen von Altburg sind also zwischen1566 und 1567 in das Kloster Stetten im Gnadental bei Hechingen umgezogen, nachdem ihr„Nonnenhaus“ einem Brand zum Opfer gefallenwar. Mit dieser Erkenntnis kann eine Lücke inder Altburger Ortsgeschichte geschlossen werden, da bislang nichts über das Schicksal des„Klösterles“ nach dem Brand bekannt war.Zugleich gewähren die Dokumente, die sich inder historischen Überlieferung des KlostersStetten erhalten haben, einen gewissen Einblickin die Lebensweise der Drittordens-Frauen,wenn dort zum Beispiel vermeintlich Alltäglicheswie Ernährungsgepflogenheiten geregelt wurde.Es ist festzustellen, dass offenbar alle Klosterumsiedelungen, die in den 1550er- und1560er-Jahren bewerkstelligt wurden, ohneZweifel im Zusammenhang mit der Einführung der Reformation in den entsprechendenTerritorien stehen. In Altburg wurde gleichermaßen die Reformation eingeführt. Dass dieseTatsache hinsichtlich der Existenz der Terziarinnensammlung im Ort keine Wirkunggezeigt haben soll, ist schwer vorzustellen. Unddennoch lässt sich dem„Verschreibungsbrief“hierzu nichts entnehmen.Vielleicht spielt der Umstand eine Rolle, dassdie Altburger Frauengemeinschaft kein klausuriertes Kloster, sondern nurmehr eine Terziarinnensammlung war, die anderen Regeln unterlagals die, die Klausurschwestern zu befolgen hatten. Diese Frage bedürfte einer näheren Untersuchung, welche im Rahmen dieses Beitragsnicht geleistet werden kann. Hierfür müsstenweitere Fälle von Umsiedelungen von DrittOrdenshäusern ermittelt, durchleuchtet und mitdem vorliegenden Fall Altburg/Stetten verglichen werden. Solange dies nicht getan ist,bleibt nur festzustellen, dass die Altburger Nonnen dem„Verschreibungsbrief“ nach zu urteilennicht aufgrund reformatorischer Unruhen zumUmziehen gezwungen waren.Der„Verschreibungsbrief“ aus dem Kopialbuch desKlosters Stetten von 1709. Hier zu sehen ist die ersteSeite des mehrseitigen Briefes.186