Yvonne Arras ·„In daß Ehrwürdig gottshauß Gnadenthal zue Stetten, Bey Hechingen gethan“ auf dem Kirchberg angekommen und dort geblieben. Als Bestandteil der österreichischen Vorlande und zudem unter dem Schirm des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches stehend, brauchte das Kloster Kirchberg die Protestanten nicht zu fürchten. Ähnlich verhielt sich die Sache bei den Dominikanerinnen der Klöster Liebenau und Hochheim bei Worms. 21 1563 löste sie der Pfalzgraf bei Rhein als deren Kastvogt und Schirmherr auf. Erneut war es der Provinzial Wilhelm Brandt, der dafür sorgte, dass die Nonnen dieser Klöster anderswo unterkommen konnten; und zwar fand sich in deren Fall Platz in den Dominikanerinnenklöstern Adelhausen und St. Katharina, beide in Freiburg im Breisgau. Zusammenfassung Die Terziarinnen von Altburg sind also zwischen 1566 und 1567 in das Kloster Stetten im Gnadental bei Hechingen umgezogen, nachdem ihr „Nonnenhaus“ einem Brand zum Opfer gefallen war. Mit dieser Erkenntnis kann eine Lücke in der Altburger Ortsgeschichte geschlossen werden, da bislang nichts über das Schicksal des „Klösterles“ nach dem Brand bekannt war. Zugleich gewähren die Dokumente, die sich in der historischen Überlieferung des Klosters Stetten erhalten haben, einen gewissen Einblick in die Lebensweise der Drittordens-Frauen, wenn dort zum Beispiel vermeintlich Alltägliches wie Ernährungsgepflogenheiten geregelt wurde. Es ist festzustellen, dass offenbar alle Klosterumsiedelungen, die in den 1550er- und 1560er-Jahren bewerkstelligt wurden, ohne Zweifel im Zusammenhang mit der Einführung der Reformation in den entsprechenden Territorien stehen. In Altburg wurde gleichermaßen die Reformation eingeführt. Dass diese Tatsache hinsichtlich der Existenz der Terziarinnensammlung im Ort keine Wirkung gezeigt haben soll, ist schwer vorzustellen. Und dennoch lässt sich dem„Verschreibungsbrief“ hierzu nichts entnehmen. Vielleicht spielt der Umstand eine Rolle, dass die Altburger Frauengemeinschaft kein klausuriertes Kloster, sondern nurmehr eine Terziarinnensammlung war, die anderen Regeln unterlag als die, die Klausurschwestern zu befolgen hatten. Diese Frage bedürfte einer näheren Untersuchung, welche im Rahmen dieses Beitrags nicht geleistet werden kann. Hierfür müssten weitere Fälle von Umsiedelungen von DrittOrdenshäusern ermittelt, durchleuchtet und mit dem vorliegenden Fall Altburg/Stetten verglichen werden. Solange dies nicht getan ist, bleibt nur festzustellen, dass die Altburger Nonnen dem„Verschreibungsbrief“ nach zu urteilen nicht aufgrund reformatorischer Unruhen zum Umziehen gezwungen waren. Der„Verschreibungsbrief“ aus dem Kopialbuch des Klosters Stetten von 1709. Hier zu sehen ist die erste Seite des mehrseitigen Briefes. 186