Yvonne Arras ·„In daß Ehrwürdig gottshauß Gnadenthal zue Stetten, Bey Hechingen gethan“Leuth“ geschehen. Um diesbezüglich Nähereszu erfahren, müssten einige Personen namentlichbekannt sein, sodass man zum Beispiel auf derverwandtschaftlichen Ebene Beziehungen herausfinden könnte. Aber weder die Priorin vonAltburg noch sonst eine ihrer„mitschwesteren“werden in dem Brief mit Namen genannt. Unddadurch, dass auch in der Ortsgeschichte keineweiteren Nachrichten aus den 1550er-Jahren zurSchwesternsammlung überliefert zu sein scheinen, dürfte es schwer werden, hierzu mehr inErfahrung zu bringen.Allerdings gibt der„Verschreibungsbrief“ übereinige andere Dinge Auskunft, die der Betrachtung wert sind. Zunächst sind dies die dreiPunkte, die Gegenstand der Verhandlung sindund die mit dem vorliegenden Brief letztlichbesiegelt werden. Der erste Punkt wird eingeleitetmit„ißt Erstlüch Beschloßen“ und regelt, dass dieTerziarinnen der Priorin des Klosters Stetten imGnadental„gehorsam sein sollen“. Die AltburgerSammlungsfrauen haben sich also den Klausurschwestern unterzuordnen. Der zweite Punkt, dendie Worte„fürs ander“ einleiten, handelt davon,dass die Terziarinnen ein ordnungsgemäßes Verhalten an den Tag legen sollen und dem KlosterStetten, wo sie immer können,„Nutzen schaffen“und es„befürdern“. Interessant ist dabei diePassage über die Frage, nach dem„außgehen“ derTerziarinnen„auf den hof“. Der Provinzial hatdiese Frage künftig dem Ermessen der StettenerPriorin überlassen(„steht in dem guet dunckhender frauw Mueter Priorin“), er spricht sich aberdafür aus, dass man den Terziarinnen den Ausgang nicht gänzlich abschlagen dürfe.Im dritten und letzten Punkt(„fürs dritt“) gehtes um die Größe der Essensrationen und dieFrage, was man wann trinken darf. Aus heutigerSicht mutet es vielleicht merkwürdig an, derleiSachverhalte in diesem Kontext urkundlich zuklären – als hätten die Nonnen keine anderenProbleme gehabt. Aber offensichtlich gab eszwischen den Ernährungsgepflogenheiten vonTerziarinnen und Klausurschwestern erheblicheUnterschiede, die anscheinend in ihrer Konstitution als Dritt- bzw. als Zweitordenskonventbegründet lagen, sodass im Falle einer Zusammenlegung zweier differenter Organisationsformen darüber diskutiert und eine Lösung fürdie künftige Praxis gefunden werden musste.Einen Unterschied hinsichtlich der Ernährungsgewohnheiten spricht der Provinzial ganz deutlich an, wenn er ausdrücklich festlegt, dass dieTerziarinnen ihre Portion„in Ihr stüble“gereicht bekommen sollen. Das heißt, siebrauchten nicht, wie es bei den Klausurschwestern üblich und per Ordensregel definiert war,gemeinsam im Refektorium zu speisen. Interessant ist auch zu erfahren, dass die Terziarinnen,sollte ihnen die Portion nicht ausreichen,„mehrVon Ihrem Vermögen, Unndt Einkumen darzue Erkauften.“Neben diesen drei Punkten, die vor allem denLebenswandel der Nonnen betreffen, geht es indem„Verschreibungsbrief“ auch um Finanzielles. So ordnet der Provinzial an, dass die Altburgerinnen alle Auslagen, die dem Kloster Stettendurch ihren Aufenthalt entstehen,„in gueter,ganghaffter Landtwehrung“ zu begleichen haben– nach der Berechnung des Provinzials beläuftsich die Summe auf„Acht hundert gulden,allwegen sechzig Creützer, oder fünf zehn guterBatzen für Ein gulden.“ Darüber hinaus werdendem Kloster Stetten die oben erwähnten 200Gulden Hauptgut überschrieben, die die Altburgerinnen im Jahre 1524 den Dominikanerinnenvon Kloster Weiler bei Esslingen abgekaufthaben. Diese Bestimmung erklärt, warum sichdiese Urkunde und eine weitere, die dazu gehört,in der Stettener Überlieferung befinden. Siekamen offensichtlich mit den Terziarinnen dorthin.Der Umzug der Altburger Terziarinnen imKontext reformationsbedingter KlosterumsiedelungenAus dem„Verschreibungsbrief“ sind schließlichauch bezüglich der Frage, ob der Umzug derNonnen reformationsbedingt erfolgte, oder184